Kritik der Länder
In einer ergänzenden Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass der Bundestag wichtige Punkte seiner Stellungnahme aus dem ersten Durchgang nur unzureichend berücksichtigt hat. Insbesondere die mit dem Gesetz angestrebte Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen bleibe deutlich hinter der Forderung von 25 Prozent bis 2020 zurück.
Umfangreiche Änderungswünsche formulierten die Länder zu anderen eingebrachten Entwürfen – wie etwa dem Strommarktgesetz. Dieses sieht vor, Braunkohlekraftwerke ab 2016 schrittweise aus dem Markt zu nehmen und vorläufig stillzulegen. Die Länder fordern unter anderem, Hemmnisse für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern zu beseitigen.
Gabriel: „Weg frei“
Bundeswirtschaftsminister Gabriel sieht nun den „Weg frei für einen in der Bevölkerung akzeptierten Ausbau der Stromnetze. Wir brauchen dringend Fortschritte beim Netzausbau, wenn wir wollen, dass die Energiewende sowohl in Deutschland wie auch international ein Erfolgsmodell wird.“ Aber auch die Länder müssten jetzt den verbesserten Regelungsrahmen engagiert nutzen, um die teilweise schleppenden Genehmigungsverfahren voranzubringen. Denn mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes gebe man einen kräftigen Impuls für diese wichtige Effizienztechnologie: „Wir bauen die Förderung deutlich aus und stellen sie von Kohle auf Gas um. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer nationalen Klimaziele.“
Das Energieleitungsbaugesetz setze die „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“ vom 01.07.2015 um und solle die Akzeptanz der Bevölkerung für den notwendigen Netzausbau steigern. Es erweitere die Anzahl der Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung im Drehstrombereich, um hier zügig mehr Erfahrungen zu gewinnen. Zudem passe es die verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplans 2024 an.
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes stelle sicher, dass die hoch effiziente und klimafreundliche Technologie auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland leiste. Gleichzeitig würden mit dem Gesetz die Ausbauziele für KWK so angepasst, dass diese zur Energiewende passten und die KWK eine ambitionierte und doch realistische Perspektive bekomme.
Beide Gesetze sollen jetzt zügig in Kraft treten. Bei der Novelle des KWK-Gesetzes ist dafür noch die Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich, die Anfang 2016 erfolgen soll.
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