AEE: Änderungen im Politikfeld Energie ab 2016

Agentur für Erneuerbare Energien informiert

EV-Verschärfung 2016, Effizienzlabel für alte Heizungen, Vergütung für Windenergie, Neue Energiestandards für Neubauten, Leitungsausbau mithilfe von Erdkabeln, Förderung solarer Batteriespeicher über 2016 hinaus verlängert – das ändert sich im kommenden Jahr.

Neues Energieeffizienzlabel für ältere Heizungen

Ab 01.01.2016 müssen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein „Energielabel“ tragen. Die Kennzeichnung informiert über den individuellen Effizienzstatus des Heizkessels. Zum Anbringen des Etiketts berechtigt sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater. Sie sollen Verbraucher auf weiterführende Energieberatungen oder auch Förderangebote hinweisen. Weitere Informationen:

Informationen zum Effizienzlabel vom BMWi

Neue Energiestandards für Neubauten

Ab 01.01.2016 gelten für neue Gebäude höhere energetische Anforderungen: Wohn- und Nichtwohngebäude müssen künftig einen Jahres-Primärenergiebedarf nachweisen, der um ein Viertel niedriger liegt als noch 2015. Darüber hinaus muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 Prozent verbessert werden. Grundlage ist die seit 01.05.2014 geltende Energieeinsparverordnung.

KWKG setzt Anreize für klimafreundlichere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sieht Anreize für emissionsärmere Kraftwerke vor. Darüber hinaus gibt das KWKG Anreize für Wärmespeicher, die eine Flexibilisierung ermöglichen, und fördert verstärkt Netze. Nach wie vor bleibt das KWKG allerdings ein Gesetz zur Förderung fossiler Energieträger, wenn auch mit gekoppelter Strom- und Wärmenutzung.

Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ erweitert

Die KfW-Förderbank erweitert zum 1. Januar ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“ um sogenannte Kombinationslösungen. Das Förderprogramm dient der Finanzierung von Energiesparmaßnahmen bei bestehenden Wohngebäuden. Wer also eine Heizung austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchte, kann einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent erhalten. Voraussetzung ist die Kombination mit einer Gebäudesanierung. Gute Voraussetzungen für Hausbesitzer, auf eine Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien umzustellen.

Weitere Informationen zum KfW-Förderprogramm

EEG-Umlage 2016

Ab 01.01.2016 beträgt die Umlage für Ökostrom 6,354 Cent pro Kilowattstunde.

Weitere Informationen: AEE-Pressemitteilung zur EEG-Umlage

Degressionssätze für Windenergie

Die Vergütung für Windenergie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wird ab dem 01.01.2016 um 0,4 Prozent pro Quartal abgesenkt (Basisdegression). Die Vergütung von Windenergieanlagen ist allerdings nicht fix, sondern entwickelt sich in Abhängigkeit von der Zubauleistung. Es gilt das Prinzip: Ist der Zubau hoch, sinkt die Vergütung stärker. Das bereits für die Photovoltaik eingeführte System des „atmenden Deckels“ findet sich nun auch bei der Windenergie. Die maximale Degression kann 1,2 Prozent betragen. Sie kann aber auch bis auf null abgesenkt werden, wenn der Ausbaukorridor um 400 Megawatt unterschritten wird. Der konkrete Degressionssatz wird in jedem Quartal neu festgelegt.

Weitere Informationen beim Bundesverband Windenergie

Leitungsausbau mithilfe von Erdkabeln

Der Bundesrat hat im Dezember 2015 dem neuen Gesetz zum Energieleitungsbau zugestimmt, welches damit in Kraft treten kann. Das Gesetz ebnet den Weg für neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen. Das Gesetz sieht vor, dass Gleichstromtrassen künftig unter der Erde verlegt werden. Wechselstromtrassen sollen weiterhin hauptsächlich über der Erde verlaufen.

Förderung solarer Batteriespeicher wird über 2016 hinaus verlängert

Eigentlich wollte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) das Förderprogramm für Solarstromspeicher zum Jahresende 2015 abschaffen. Im kommenden Jahr soll das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ nun doch noch in modifizierter Form fortgesetzt werden. Die genaue Ausgestaltung des Programms ist derzeit in Vorbereitung. Das Programm soll neu ausgerichtet und im nächsten Jahr gestartet werden.

Über Neuigkeiten zum Batteriespeicherprogramm 2016 informiert auch die KfW-Bank

Informationen zu solaren Heimspeichern und zur Speicher-Förderung bietet der mit Unterstützung der Bundesregierung erstellte Online-Ratgeber www.die-sonne-speichern.de

Änderungen für Halter von Elektroautos

Elektroautos, die ab dem 01.01.2016 zugelassen werden, sind nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit und nicht – wie bisher – zehn Jahre. Bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 gelten weiterhin 10 Jahre.

->Quellen: