Antragsverfahren 2015 für die Begrenzung der EEG-Umlage 2016 abgeschlossen – Weniger Unternehmen privilegiert – BAFA: Besondere Ausgleichsregelung trägt zur Stabilisierung der EEG-Umlage bei
2016 werden nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 2.080 Anträge (2015: 2.209) zur Besonderen Ausgleichsregelung genehmigt werden. Deren Zahl ist 2016 mit 2.301 Anträgen für 3.141 Abnahmestellen leicht zurückgegangen (2015: 2.462/3.408). Die beantragte Strommenge bewegt sich mit 113 TWh knapp unter der des Vorjahres von 116 TWh. Die privilegierte Strommenge sinkt nach BAFA-Berechnungen 2016 voraussichtlich um etwa 2 TWh auf nun 105 TWh (2015: 107 TWh).
„Da die privilegierte Strommenge für die Berechnung der EEG -Umlage maßgeblich ist, trägt die Besondere Ausgleichsregelung auch in diesem Jahr zu einer Stabilisierung der EEG-Umlage bei“, versicherte BAFA-Präsident Arnold Wallraff.
Begünstigt werden neben 1.947 Unternehmen und Unternehmensteilen des produzierenden Gewerbes (Vorjahr: 2.081) auch 133 Schienenbahnunternehmen (2015: 128). Während die privilegierte Strommenge für das produzierende Gewerbe 2016 bei 93 TWh (Vorjahr: 95 TWh ) liegt, beläuft sie sich für Schienenbahnen unverändert auf etwa 12 TWh . Die Zahlen können sich laut BAFA aufgrund von noch offenen Verfahren und Widersprüchen allerdings noch leicht ändern.
Die tatsächliche Entlastung der Unternehmen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung werde erst 2017 feststehen, da hierfür der Stromverbrauch der Unternehmen im Begrenzungsjahr 2016 maßgeblich sei. Detailliertere Informationen zu den begünstigten Unternehmen und zum Antragsverfahren würden nach vollständigem Abschluss der Antragsbearbeitung zusammen mit zusätzlichen Erläuterungen, Aufteilung nach Branchen und Bundesländern im ersten Quartal 2016 veröffentlicht.
Gabriel will Brüssel um Nachsicht bitten
Erst vor wenigen Tagen hatte die Welt berichtet unter der Überschrift: „Gabriel droht neuer Ärger mit EU-Kommission“, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wegen der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage bei der EU-Kommission vorstellig werden wolle. So unterschreiten einige energieintensive Unternehmen nun den Schwellenwert für die Privilegierung, weil sie in Energieeffizienz-Maßnahmen investiert haben und müssten dann die volle EEG-Umlage für ihren Strom zahlen. Gabriel will nun in Brüssel erörtern, wie für solche Betriebe „eine Benachteiligung vermieden werden kann“, zitiert das Blatt aus einem Brief an die Bundestagsvizefraktionschefs von CDU und SPD. „Wir müssen das mit der Kommission klären, wenn wir die Genehmigung des EEG 2016 nicht gefährden wollen“, heißt es dort weiter. Der Grünen-Energiepolitiker kritisierte das komplette System als defekt. „Unternehmen, die in Energieeffizienz investiert haben, gelten plötzlich als nicht mehr energieintensiv und müssen die volle EEG-Umlage zahlen, während die Untätigen weiter von den Vergünstigungen profitieren“, so Krischer zur Welt. SPD-Vizefraktionschef Hubertus Heil kann die Kritik Krischers nicht nachvollziehen. „Die besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen steht im Einklang mit dem EU-Beihilferecht. Wenn man daran etwas ändert, ist es selbstverständlich, dass die Beihilferechtskonformität geprüft wird.“ Eine Neuregelung bereits in Frage zu stellen, bevor sie überhaupt vorliegt, sei „abenteuerlich“.
Die EU-Kommission hatte bereits zuvor ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der Industrieprivilegien abgeschlossen. Dieses führte zu einer Neuregelung, die mit der EEG-Novelle 2014 verabschiedet wurde. Darin enthalten sind die Branchen, die eine Privilegierung bei der EEG-Umlage beantragen dürfen. Darauf weist Sandra Enkhardt in pv magazine hin.