Wegen drohender Milliardenrisiken aus Nachhaftungsgesetz canceln Land und OEW-Landkreise Zusammenarbeit
„Scheidung aus Angst vor dem Erbe“, nannte es die Schwäbische Zeitung am 23.12.2015: Das Land Baden-Württemberg in Form seiner Beteiligungsgesellschaft NECKARPRI und die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) „haben ihre Aktionärsvereinbarung, mit der sie bisher ihre Zusammenarbeit als gemeinsame Eigentümer der EnBW Energie Baden-Württemberg AG geregelt haben, in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst.“ Als Grund nennt die Pressemitteilung auf baden-wuerttemberg.de vom 23.12.2015 das Atom-Nachhaftungsgesetz (siehe: solarify.eu/evu-sollen-sicher-fuer-akw-haften), mit dem der Bund die Haftung der Energieversorger für die Kosten des Ausstiegs aus der Kernenergie regelt, vor allem für den Abriss der AKW und die Lagerung des strahlenden Mülls.
AKW Neckarwestheim: Um drohende Haftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abriss von Krenkraftwerken von vorneherein auszuschließen, kündigten das Land Baden-Württemberg und die Landkreise der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke ihre Zusammenarbeit.
Weil der aktuelle Gesetzentwurf nicht nur die AKW-Betreiber in Haftung nimmt, die bereits jetzt für den Rückbau, die Zwischen- und die Endlagerung zahlen müssen, sondern auch eine Klausel im Gesetzestext dazu führen würde, dass aufgrund der Aktionärsvereinbarung eine neue, zusätzliche Haftung des Landes Baden-Württemberg und der OEW begründet würde, sei die Auflösung der Vereinbarung „die einzige Möglichkeit, um diese Haftung zu vermeiden“. Keine weitere Erklärung: „Die OEW hat mit dem Land vereinbart, dass sie zu diesem Thema über die Pressemitteilung hinaus keine weiteren Stellungnahmen abgeben“, lässt OEW-Chef und Alb-Donau-Landrat Heinz Seiffert (CDU) erklären.
Bund soll Haftungserweiterung streichen
Für die EnBW sei dies aber „die denkbar schlechteste Lösung“. Deshalb fordern das Land Baden-Württemberg und die OEW vom Bund eine Lösung, die für die Aktionäre nicht zu dieser Haftungserweiterung führt. Es gehe nicht darum, die bisherige Haftung des gemeinsamen Unternehmens in Frage zu stellen. Beide Anteilseigner stünden „voll und ganz zu dieser Verpflichtung der EnBW“. Es gehe aber darum, eine erstmalige Haftung der Anteilseigner zu vermeiden und damit einen möglichen Schaden vom Land Baden-Württemberg und den neun OEW-Landkreisen abzuwenden.
Die grüne Atomexpertin Sylvia Kotting-Uhl begrüßte laut Heilbronner Stimme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart die Auflösung als richtigen Schritt. Damit werde nämlich verhindert, dass das Land Baden-Württemberg auf den Kosten für den AKW-Rückbau und die Atommüll-Endlagerung sitzen bleiben könnte, sagte die Bundestagsabgeordnete am 23.12.2015. Wenn die Rücklagen der AKW-Betreiber nicht ausreichten, müsse das Land mit all seinem Vermögen gerade stehen, erläuterte Kotting-Uhl.
Folgt: Gemeint ist (eigentlich) E.on