Treiber der Energiewende?

Eigenversorgung mit Solarstrom

Der Anteil der Solarenergie an der Stromversorgung in Deutschland hat sich rasant entwickelt, von weniger als einem Prozent 2008 auf 5,7% 2014 (AGEB, 2015). Die gleichzeitige starke Kostendegression zog hohe Vergütungssatzsenkungen nach sich (ISE, 2015). Seit 2012 liegt diese Vergütung unter dem Strombezugspreis (Netzparität) (Weniger et al., 2014). Haushalte mit PV-Anlagen verbrauchen folglich ihren PV-Strom lieber selbst als ihn ins Netz abzugeben (Eigenversorgung). Da das attraktiver ist, als den Strom gegen EEG-Vergütung einzuspeisen, basiert heute ein wesentlicher Bestandteil der PV-Förderung darauf, dass Haushalte durch den Eigenverbrauch (EV) ihre Strom-Ausgaben senken; sie erhöhen ihren EV-Anteil weiter, indem sie Batteriespeicher einsetzen und ihre Stromnachfrage der eigenen Stromerzeugung anpassen (Luthander et al., 2015).

Das hat potenziell eine Reihe von Vorteilen für die Allgemeinheit: Die Netze werden weniger ausgelastet, und der Haushaltsstromverbrauch ist erstmals angepasst an das eigene Stromangebot (Europäische Kommission, 2015a). Außerdem unterstützt das neue Segment der „Prosumer“ die Akzeptanz der Energiewende insgesamt.

Zugleich entstehen Anreize für Anlagenbetreiber, ihre Batteriespeicher,  ihren Stromverbrauch und die PV-Anlagengröße so auszulegen und zu betreiben, dass ein möglichst hoher EV-Anteil entsteht. Dieses muss aber nicht mit einem volkswirtschaftlichen Optimum übereinstimmen, bei dem auch der jeweilige Strompreis und Auswirkungen auf Netzengpässe bedacht werden. Außerdem kann die EV-optimierte Wahl der Anlagengröße dazu führen, dass PV-Anlagen zu klein dimensioniert und damit Dachflächenpotenziale für PV-Panels nicht effektiv genutzt werden. Auch wird debattiert, ob Gemeinkosten wie Netzkosten derzeit fair verteilt werden.

Vor diesem Hintergrund wird derzeit überlegt, wie die Regelungen für PV-Eigenverbrauch in Zukunft gestaltet werden können. Ein Roundup von Nils May und Karsten Neuhoff vom DIW-Berlin.

Ausgangslage

Seit circa Anfang 2012 liegt die Einspeisevergütung für PV-Strom unterhalb der Strombezugspreise für private Haushalte (Weniger et al., 2014). Diese setzen sich beispielhaft zusammen aus Kosten für Erzeugung und Vertrieb (25%), Netznutzung (24%), EEG Umlage (22%), Mehrwertsteuer (16%)  und Stromsteuer (7%) sowie weiteren kleineren Umlagen und Abgaben (BDEW, 2015). Der Eigenverbrauch (EV) ist derzeit bei Kleinanlagen unter 10 kWp von den Preiskomponenten befreit, der Anlagenbesitzer trägt nur die Anlagenkosten und die Mehrwertsteuer auf diese. Bei größeren Anlagen muss auf den eigenverbrauchten Strom ein Anteil der EEG-Umlage gezahlt werden (EEG, 2014). Da aber durch den EV die verbleibenden  Kosten auf weniger verbleibende Verbraucher aufgeteilt und proportional zum Stromverbrauch allokiert werden, verstärken sich dadurch schrittweise die Anreize zum EV. Bantle und Musiol (2015) schätzen, dass es 2015 rund 3,4 TWh EV gab, was 8,4% der gesamten PV-Erzeugung  entspricht.

Folgt: Stärkung der Energiewende durch Eigenverbrauch