Drei PV-Ausschreibungsrunden
2015 fanden insgesamt drei Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen statt. Das Ausschreibungsverfahren seien von den Akteuren gut angenommen und erscheine für große Solaranlagen gut geeignet. Alle drei Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt 500 Megawatt seien von einer hohen Wettbewerbsintensität gekennzeichnet gewesen.
Die Gebotsmenge war jeweils deutlich überzeichnet. Das Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken (9,17 ct/kWh -> 8,49 ct/kWh -> 8,00 ct/kWh). Dies ist ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens. Der jeweilige Zuschlagswert lag deutlich unter dem jeweiligen Höchstpreis und in der Regel niedriger als die staatlich festgelegte Förderhöhe nach dem EEG 2014. Auch haben in allen Ausschreibungsrunden Bieter verschiedenster Rechtsformen teilgenommen. In der zweiten und dritten Runde haben auch kleinere Akteure Zuschläge erhalten.
Nur vorläufige Schlussfolgerungen
Das BMWi: „Mit Blick auf die Erreichung der Ausbauziele können derzeit nur vorläufige Schlussfolgerungen gezogen werden, da diese maßgeblich von der tatsächlichen Realisierung der Anlagen abhängen. Die erfolgreichen Bieter haben für die Realisierung ihres Vorhabens bis zu 24 Monate Zeit, die Anlagen in Betrieb zu nehmen. Daher können endgültige Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. In einer Umfrage der Bundesnetzagentur haben die Bieter aber bekräftigt, dass sie ihre Anlagen überwiegend innerhalb des ersten Jahres nach der Zuschlagserteilung errichten werden sollen.“
Der Erfahrungsbericht zeige, dass Ausschreibungen im Bereich Erneuerbarer Energien funktionieren, wenn die Ausschreibungsregeln optimal auf die Charakteristik der teilnehmenden Branche und des Marktsegments angepasst werden. Eine einfache 1:1-Übertragung der Ausschreibungsregelung für Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien werde nicht empfohlen. Gleichwohl könnten aus den Erfahrungen mit dem Verfahren der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen viele Elemente auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien genutzt werden.
Kritische Würdigung
Auch Windenergie-Projekte sollen künftig ausgeschrieben werden. Energiegenossenschaften aber halten alle Ausschreibungen für eine große Gefahr, denn sie befürchten, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht „effizienter“ (OT Regierung), sondern dem Einfluss der EVU und der Finanzwirtschaft unterworfen werde.
So interpretiert die energiepolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen, Julia Verlinden, Sigmar Gabriels Erfahrungsbericht: „Wenn von hundert Projekten, die einen Zuschlag erhalten haben, nicht einmal fünf Projekte eindeutig Bürgerenergie-Akteuren zugeordnet werden können, frage ich mich, was Sigmar Gabriel unter Akteursvielfalt versteht.“ Die Bundesregierung wolle weitere Technologien in Ausschreibungsverfahren zwingen, „ohne dafür eigene Pilotverfahren zu entwickeln und die jeweiligen Ergebnisse abzuwarten“.
->Quelle: