Die Länder-Energieminister halten vor allem folgende Änderungen für notwendig:
- Keine Deckelung – weiterer Ausbau der kostengünstigen Windenergie an Land
Die Bundesregierung will für den künftigen Ausbau der Windenergie eine Obergrenze von lediglich 2 GW brutto pro Jahr festschreiben – also inklusive Repowering. Damit droht schon in wenigen Jahren ein Rückgang der Windenergie statt des dringend erforderlichen Zubaus!
Gemäß Eckpunktepapier soll die Ausbaumenge für Windenergie an Land reduziert werden, besonders wenn der Zubau in den anderen Erneuerbare-Energien-Technologien „gut“ läuft. Das hat zur Folge, dass gerade die kostengünstigste Technologie Windenergie an Land zusätzlich benachteiligt wird und die Gesamtkosten der Energiewende steigen. Zudem wird der Windbranche die Planungssicherheit entzogen, da es völlig unklar ist, wie hoch der Zubau künftig ausfallen wird. Das Zugpferd der Energiewende wird zum Lückenfüller degradiert. Die politische Zielsetzung der Kosteneffizienz kann damit nicht erreicht werden. Vor allem aber fordern wir, dass der Deckel von 45 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2025 gekippt wird. - Akteursvielfalt und Bürgerenergie sichern für Ausbau und Akzeptanz der Energiewende
Wer einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien will, der braucht ein breites, buntes Spektrum von Investoren. Gerade bei Windenergie an Land und Photovoltaik sind es vor allem die kleinen Akteure, Bürgerwindparks und Energiegenossenschaften, die die Energiewende voranbringen und mit ihrer Verankerung vor Ort die Akzeptanz sichern. Gerade diese Investoren werden es künftig schwer haben, denn eine staatliche Ausschreibung von Anlagen bedeutet höhere Risiken und mehr Bürokratie. Damit können Bürgerenergiebetreiber schlechter umgehen als große Akteure, die die Risiken diversifizieren können. Die Bundesregierung sollte daher die Spielräume nutzen, die die EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien ihr einräumt, dem Beschluss des Bundesrats vom 25.9.2015 folgen und die De-Minimis-Regelung anwenden. Ein von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und Greenpeace Energy eG entwickelte Modell verknüpft die „De-Minimis-Regelungen“ der EU-Beihilfeleitlinien mit der KMU-Definition der EU und löst somit genau das Problem des „Zuschlagsrisikos“ dieser Akteure. - Langfristige Sicherung des Photovoltaik-Ausbaus
Die Photovoltaik ist eine der zukünftigen Säulen des Stromsystems. Dennoch liegt der derzeitige Ausbau weit unter dem schon zu geringen Ausbaukorridor der Bundesregierung. Deshalb wollen wir besonders den dezentralen, verbrauchsnahen Ausbau der PV ermöglichen statt ihn wie die Bundesregierung verhindern. Dazu gehört eine ausreichende Untergrenze („de-Minimis“) bei Ausschreibungen ebenso wie die ausdrückliche Ermöglichung von Eigenstromnutzung ohne Entsolidarisierungseffekte. Das unterstützt die Akteursvielfalt der Energiewende („Bürgerenergie“) und bringt sinnvolle Systemlösungen inklusive Sektorkopplung von Strom, Wärme und Mobilität bei der verbrauchsnahen Erzeugung voran. - Biomasseanlagen sinnvoll nutzen
Bioenergie ist flexibel. Ihr kommt im Energiemix der Zukunft aufgrund des von ihr leistbaren Beitrages zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung von Sonnen- und Windenergie eine besondere Bedeutung zu, vorausgesetzt, dass die Anlagen nachhaltig sind und nicht zu Lasten der Umwelt Strom erzeugen.
Problematisch ist daher, dass nicht nur der Ausbaupfad von 100 MW/Jahr deutlich verfehlt wird sondern zudem aufgrund der sukzessiv auslaufenden EEG-Finanzierung ein Rückbau der bereits installierten Biomasseleistung erfolgen wird. Dies wiederum ist mit negativen Folgen für eine Vielzahl von Wärmekonzepten verbunden, da z.B. viele Biogasanlagen Wärmenetze beliefern. Die Zeit drängt, um eine Anschlussfinanzierung für solche Anlagen zu gewährleisten. Daher müssen in das EEG 2016 Regelungen für eine Anschlussförderung bestehender Biomasseanlagen aufgenommen werden, sofern diese auf einen effizienten, flexiblen und nachhaltigen Betrieb umgerüstet sowie insbesondere Rest- und Abfallstoffe eingesetzt werden und der Anbau von Energiepflanzen nachhaltig erfolgt. - Regionale Vermarktung ermöglichen
Durch den Wegfall des Grünstromprivilegs im Rahmen der letzten EEG-Novelle und die bislang nicht genutzte Verordnungsermächtigung im EEG 2014 ist es Betreibern von EEG Anlagen nicht mehr wirtschaftlich möglich Geschäftsmodelle zur Vermarktung von Grünstrom aufzubauen. Eine regionale Vermarktung von Grünstrom stärkt die Akteursvielfalt und erhöht die Akzeptanz vor Ort. Doch trotz eines entsprechenden Bundesratsbeschlusses ist bisher kein neues Vermarktungsmodell für Grünstrom verabschiedet worden. - Die Energiewende deutschlandweit voranbringen
Es fördert die Akzeptanz der Energiewende, wenn alle Regionen die Chance haben, ihren Beitrag dazu zu leisten, das volle Potenzial der erneuerbaren Energien zu erschließen und an der Wertschöpfung hieraus teilzuhaben. Daher schlagen wir ein Regionenmodell vor, mit dem im Norden sowie in der Mitte und im Süden Deutschlands entsprechende Mindestanteile an der ausgeschriebenen Menge Windstrom erreicht werden können. Die Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren. - Verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie auf See
Der Ausbau der Windenergie auf See stellt eine große technologische Herausforderung dar, hat aber gleichzeitig eine hohe Bedeutung für die Energiewende. Nach einer langen Anlaufphase stehen für die kommenden Jahre nun viele Projekte in den Startlöchern. In dieser Situation beabsichtigt die Bundesregierung einen doppelten Systemwechsel mit einem zentralen Modell als Zielsystem und einer einmaligen Auktion bestehender Projekte. Wir sehen erhebliche Gefahren für bestehende Strukturen insbesondere für die Akteursvielfalt, und im schlimmsten Fall einen technologischen Fadenriss.
Wir fordern, dass die Festlegung auf ein bestimmtes Zielsystem erst nach Evaluierung einer längeren wettbewerblichen Startphase erfolgt. Neben dem Ausschreibungsdesign bleibt die Realisierung der Offshore-Netzanbindungen ein kritischer Faktor für die weitere Entwicklung der Offshore-Windenergie und muss daher bereits heute konkret vorangetrieben werden. Auch der starre Ausbaudeckel von 15 GW bis 2030 bremst die Dynamik der Offshore-Windenergie. Arbeitsplätze in der betroffenen Branche und die Realisierung der erheblichen Kostensenkungspotenziale werden dadurch gefährdet. Das Ausbauziel für 2030 muss daher behutsam angehoben werden. Auf ein zusätzliches Zwischenziel für 2025 sollte verzichtet werden.
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