Prozessbeginn am 15.02.2016
Wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe könnten Mitarbeitern der Deutschen Bank bald Gefängnisstrafen drohen. Nachdem der betrügerische Handel mit Luftverschmutzungsrechten jahrelang die Justiz beschäftigt hatte, ließ das Landgericht Frankfurt nun die wegen „schwerer bandenmäßiger Steuerhinterziehung“ im August 2015 erhobene Anklage in vollem Umfang zu – der Prozess gegen sieben suspendierte DB-Beschäftigte und einen bereits pensionierten Ex-Bank-Manager läuft ab 15.02.2016.
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hatte am 12.12.2012 zuerst über die Betrügereien und dann ebenfalls als erste über die Anklage berichtet. Bisher hätten Gerichte noch in keinem Bankenprozess einen Banker ins Gefängnis geschickt. Das könnte sich jetzt laut SZ ändern. Im Frankfurter Fall könnten nur vier von acht Angeklagten auf Bewährung hoffen – jedoch nur dann, wenn sie ein Geständnis ablegten.
[note Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt beschuldigt die Banker der Beteiligung an einem kriminellen Umsatzsteuer-Karussell. Dabei seien CO2-Verschmutzungsrechte über deutsche Gesellschaften aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft worden, ohne dass die dafür fällige Umsatzsteuer entrichtet wurde. Das in der Kette jeweils letzte Unternehmen veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Die nie gezahlte Umsatzsteuer wurde vom Finanzamt zurück verlangt.]
Von August 2009 bis April 2010 soll ein Gesamtschaden von 850 Millionen Euro entstanden und 220 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen worden sein. Ein DB-Sprecher sagte, die Bank habe die Geschäfte nach Bekanntwerden eingestellt und dem Fiskus den Schaden erstattet.
Die angeklagten DB-Banker sollen die [[CO2]]-Zertifikate aus den Betrugsketten unter Marktpreis angekauft und Verdachtsmomente internen Bank-Kontrollgremien teilweise vorenthalten haben. Der ranghöchste DB-Mitarbeiter (inzwischen im Ruhestand) soll die für seine Abteilung lukrativen Geschäfte befördert haben.
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