DUH: „Hendricks und Handelsverband verhindern Ende der Plastiktüte“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, die geplante Vereinbarung werde die Menge an verbrauchten Plastiktüten in Deutschland nicht signifikant senken und fordert stattdessen die Einführung einer gesetzlichen Abgabe von mindestens 22 Cent. Denn durch die seit April 2015 gültige europäische Richtlinie zu Plastiktüten stehe das umweltschädliche Wegwerfprodukt eigentlich vor dem Aus. Und viele europäische Länder, wie z.B. Irland, Dänemark oder England haben bereits wirksame gesetzliche Maßnahmen zu deren Vermeidung umgesetzt und die Plastiktütenflut erfolgreich eingedämmt. Nicht so Deutschland, denn Umweltministerin Barbara Hendricks plant statt einer wirksamen gesetzlichen Regelung eine freiwillige Vereinbarung mit dem Handel, die voller Schlupflöcher ist und die milliardenfache Herausgabe von Plastiktüten auch in Zukunft ermöglicht. Ab dem 01.04.2016 möchte ein Teil der deutschen Händler freiwillig einen nicht näher festgelegten Preis für Plastiktüten verlangen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Ausgerechnet mit dem bisher in der Umweltpolitik ausnahmslos gescheiterten Instrument der ‘freiwilligen Selbstverpflichtung‘ will nun das BMUB die Plastiktütenflut stoppen. Der vom Handelsverband Deutschland für den 1. April angekündigte Vorschlag ist nicht mehr als eine Nebelkerze. Er sieht weder vor, eine konkrete Höhe des Preises für Plastiktüten festzulegen, noch soll es Sanktionsmaßnahmen geben, falls sich Händler nicht an die Selbstverpflichtung halten. Die deutsche Bundesumweltministerin lässt sich die Regelung einmal mehr von der Wirtschaft diktieren“.
Beispiel Irland
In Deutschland werden pro Jahr mehr als sechs Milliarden Plastiktüten verbraucht. Die DUH fordert seit langem eine einheitliche gesetzliche Abgabe auf Einweg-Plastiktüten in Höhe von 22 Cent pro Stück. Nach Einschätzung von Resch will der deutsche Einzelhandel noch immer nicht auf Plastiktüten als besonders günstiges Marketinginstrument verzichten. Er verweist auf die in Irland erfolgreich eingeführte Abgabe in Höhe von 22 Cent. Sie konnte den Plastiktütenverbrauch in Irland von 328 pro Kopf und Jahr auf nur noch 16 Stück senken.
Zweifel
„Wenn die Händler in Deutschland selbst festlegen dürfen, wie viel eine Plastiktüte kostet, darf man daran zweifeln, ob deren Verbrauch wirklich sinken wird. Die Verpflichtung gilt zudem nur für die Mitglieder des Handelsverbandes Deutschland. Dreißig Prozent der deutschen Handelsunternehmen gehören dem Verband jedoch gar nicht an. Außerdem weigert sich bereits jetzt ein großer Teil des Textilhandels für Plastiktüten Geld zu verlangen und wird die Selbstverpflichtung boykottieren“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die DUH betont, dass bereits ein sehr geringer Preis für Plastiktüten dazu führen kann, dass Unternehmen an ihnen Geld verdienen und sich deren Angebot erst recht lohnt. Bei einer gesetzlichen Abgabe verbleibt das Geld jedoch beim Staat und die Plastiktüte wird unattraktiv. Mit den Einnahmen einer Plastiktütenabgabe könnten Projekte zur Vermeidung von Abfall finanziert werden.
Frankreich verschiebt Plastiktütenverbot auf 01.07.2016
Am 01.02.2016 kündigte die französische Umweltministerin Ségolène Royal an, die neue Verordnung zur Begrenzung von Kunststofftragetaschen werde erst zum 01.07.2016 in Kraft treten. (Geplant war das Verbot von konventionellen Einweg-Kunststofftragetaschen in Frankreichs Einzelhandel ursprünglich für den 01.01.2016.) Den zeitlichen Aufschub begründete Royale damit, dass Hersteller und Industrie mehr Zeit für die notwendigen Anpassungen bräuchten.
Bereits im August 2015 hatte Frankreich im Rahmen des Reformgesetzes zur Energiewende ein Verbot von Einweg-Kunststofftüten eingeführt. Die jetzt von der Nationalversammlung verabschiedete Verordnung über die konkreten Anforderungen und Rahmenbedingungen bezieht sich auf Plastikbeutel, die dünner als 50 Mikrometer sind, und schreibt vor, dass diese dem französischen Standard für Heimkompostierung entsprechen und einen biobasierten Gehalt von mindestens 30 Prozent vorweisen müssen.
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