Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gefordert
Andere Sachverständige sprachen sich für eine stärkere Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich aus. So wiesen Martin Bentele (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband) und Hermann Falk (Bundesverband Erneuerbare Energie) auf die gegenwärtig niedrigen Öl- und Gaspreise hin. Diese würden Verbraucher vom Heizungstausch abhalten. Die Energiewende am Wärmemarkt sei aber in den letzten Jahren ohnehin kaum vorangekommen, klagte Bentele.
Gerade im Bestand müsse man mehr erreichen, forderte Falk. Auch Martin Pehnt (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) erklärte, die Dynamik des Zubaus habe deutlich nachgelassen. Der durchschnittliche deutsche Kesselbestand sei zu alt. Ein Vergleich mit der Entwicklung am Strommarkt zeige, dass die Entwicklung im Wärmesektor weitaus langsamer verlaufe und noch große Potenziale erschlossen werden könnten, bestätigte Friedhelm Keimeyer vom Öko-Institut.
Falk erklärte in seiner Stellungnahme, solange die Preise fossiler Energieträger die tatsächlichen Klima- und Umweltschadenskosten nicht abbildeten, seien wirksame auch ordnungsrechtliche Anforderungen für den Gebäudebestand notwendig. Wie andere Sachverständige sprach sich Falk auch für eine Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aus.
Keimeyer sagte, die Überschreitung eines gewissen Alters des Heizkessels könnte als Auslöser einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien herangezogen werden. Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) sah in einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bestand keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Mit Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes seien umfassende und tiefgreifende Maßnahmen zum Schutz des Klimas grundsätzlich vereinbar. „Die Gebäudeeigentümer und -nutzer sind ursächlich für die gebäudebedingten Treibhausgasemissionen. Nur sie können diese Emissionsquelle beeinflussen.“ Alle Gebäude, die modernisiert würden, müssten auf das Jahr 2050, in dem alle Gebäude klimaneutral sein sollen, ausgerichtet werden, forderte Müller.
Zwei Unterrichtungen der Bundesregierung
Gegenstand der Anhörung waren auch zwei Unterrichtungen der Bundesregierung. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht). Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen. (hib/HLE)
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