Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) behandelt alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems. Mitglieder der GWK sind die für Wissenschaft und Forschung sowie die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder: Mitgliederliste
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben 2007 mit der Verabschiedung des auf Art. 91 b Grundgesetz beruhenden GWK-Abkommens die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) gegründet, die am 1. Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen hat. Das GWK-Abkommen konkretisiert die gemeinsame Zusammenarbeit von Bund und Ländern in den Bereichen Wissenschaft und Forschung nach Art. 91 b Absatz 1 Grundgesetz und bildet zusammen mit diesem Grundgesetzartikel die hauptsächliche Rechtsgrundlage für die Aktivitäten der GWK.
Die GWK behandelt auf der Grundlage von Art. 91b GG und des GWK-Abkommens alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen der Forschungsförderung, der wissenschafts- und forschungspolitischen Strategien und des Wissenschaftssystems. Unter Wahrung ihrer Kompetenz streben sie bei gemeinsam berührenden Fragen eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu steigern.