Empfehlungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen – vom BUND begrüßt – Greenpeace: „irrelevant“
Der SRU spricht sich für eine umweltgerechte Ausgestaltung der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA aus. Er legt dazu in der am 25.02.2016 veröffentlichten und in Berlin präsentierten Stellungnahme „Umwelt und Freihandel: TTIP umweltverträglich gestalten“ konkrete Vorschläge vor. Der BUND reagierte positiv – im Gegensatz zu Greenpeace.
„TTIP soll die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA vertiefen. In einer globalisierten Welt eröffnet TTIP damit auch Chancen und Perspektiven für ein gemeinsames Handeln. Dies setzt jedoch voraus, dass Schutzstandards die gleiche Bedeutung wie Handelsinteressen genießen“ – so der SRU zu Beginn seiner Pressemitteilung. Ein Hauptkritikpunkt ist allerdings, dass Schutzstandards Vorrang vor Handelsinteressen haben – und behalten – sollten.
Leseraum im BMWi nicht hinreichend
Durch TTIP sollen unter anderem Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften sowie technische Regelwerke angeglichen oder gegenseitig anerkannt werden. Das könne freilich auch Bereiche betreffen, in denen die Schutzvorstellungen auf beiden Seiten des Atlantiks sehr unterschiedlich sind, wie z. B. in den Feldern der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion. In diesen Bereichen müsse sichergestellt werden, dass Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt würden.
Vorsorgeprinzip kommt zu kurz
Bedeutsam sei unter Umweltgesichtspunkten vor allem, wie Risiken bewertet würden. Mit wissenschaftlicher Unsicherheit werde in den USA und der EU unterschiedlich umgegangen. Das europäische Umweltrecht sei vom Vorsorgeprinzip geprägt, „das es erlaubt, staatliches Handeln zur Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage zu ergreifen. Das Vorsorgeprinzip sollte deshalb in den Vertragstexten konkret verankert werden“, empfahl das federführende Ratsmitglied Prof. Dr. Christian Calliess bei der Vorstellung des SRU-Gutachtens. Es gebe durchaus bislang Befürchtungen, dass TTIP den Umweltschutz nicht genügend berücksichtige. Der angelsächsische wissenschaftsbasierte Ansatz lasse weniger Spielraum, solange kein Beweis vorliege.
Regulierungsrat Gefahr?
„Manche Kritiker sehen in dem geplanten Regulierungsrat eine Gefahr; weil dieser Rat aber keine bindende Entscheidungen treffen kann, sehen wir diese Gefahr nicht“, so Calliess, der eine Reihe von Beispielen zitierte – „allerdings kann erheblicher Einfluss ausgebübt werden.“ Einen Vorteil des regulierten Verfahrens sieht Calliess in der jährlichen Konsultierung und dem Antwortzwang der Stakeholder.
Der SRU tritt außerdem dafür ein, dass die Verhandlungen über TTIP so transparent wie möglich verlaufen. Die Verhandlungspositionen der US-Seite werden bislang nicht bekannt gemacht. „Auch der jetzt eingerichtete Leseraum für die Abgeordneten des Bundestages schafft keine hinreichende Bedingungen, um die für die demokratische Meinungsbildung wichtigen Debatten zu ermöglichen“, kommentiert Prof. Calliess.
Von zentraler Bedeutung ist auch die ausgewogene und effektive Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Vorbereitung und Umsetzung von TTIP. Insoweit muss sichergestellt werden, dass sich auch Akteure, denen weniger Ressourcen zur Verfügung stehen, einbringen können und Gehör finden.
Folgt: Auf Schiedsgerichte verzichten – falls Gerichtshof nicht durchsetzbar