Auf Schiedsgerichte verzichten – falls Gerichtshof nicht durchsetzbar
Stellung nimmt der SRU auch zu den in TTIP geplanten privaten Schiedsgerichten. Weltweit habe die Zahl dieser Verfahren stark zugenommen – diese sind „zunehmend gegen Gesetze gerichtet, die gemeinwohlorientiert sind“ (Calliess). Ausländische Unternehmen genössen dabei einen Vorteil gegenüber inländischen – Calliess zitierte in diesem Zusammenhang die Vattenfall-Klage.
Dabei begrüßt der Sachverständigenrat den Vorschlag der EU, einen ständigen Gerichtshof einzurichten. Gelingt es der EU nicht, diesen Vorschlag durchzusetzen, so sollte in TTIP auf Schiedsgerichte verzichtet werden.
Ohnehin sei die Notwendigkeit solcher zusätzlicher Klagemöglichkeiten zwischen demokratischen Verfassungsstaaten fraglich.
Skepsis in Deutschland
Calliess erwähnte die große Beunruhigung in Deutschland unter Hinweis auf die Anti-TTIP-Demonstration im Oktober 2015 (Foto li.). Die tiefe Grundskepsis rühre zum einen daher, dass das Vertragswerk unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werde. Erst ganz am Schluss kämen die Parlamente – „dabei können die Parlamente die Verträge nur als Ganzes ablehnen oder verabschieden, d.h. man kann nur Ja oder Nein sagen, Nachbessern geht nicht“.