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BBEn: Baake-Vorschläge „nehmen fatales Risiko nicht aus dem Markt“

Bei einem Termin im Bundeswirtschaftsministerium hat das Bündnis Bürgerenergie am 17.02.2016, einen Tag nach der oben genannten Tagung und nachdem Baake sein „Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt für das EEG 2016“ vorgelegt hatte, seinen von 650 Bürgerenergiegesellschaften und 2500 Einzelunterzeichnern unterstützten Appell „Ausschreibungen für Bürgerenergie? Nicht mit uns!“ an den für die Energiewende zuständigen Staatssekretär Rainer Baake übergeben. Dabei versuchten die Büerger-Energie-Vertreter mit Unterstützung von Bürgerwind-PraktikerInnen ihre Forderung, die Bürgerenergie von Ausschreibungen auszunehmen, gegenüber Baake mit Einblicken aus der Praxis untermauern. Ob mit Erfolg, wird Baakes weiteres Vorgehen zeigen.

Baakes Vorschlag zufolge dürfen Bürgerenergiegesellschaften auch ohne eine Projekt-Genehmigung gemäß dem Bundesimmissionsschutz an Ausschreibungen für Windenergie teilnehmen. Das ändert wenig am ausschreibungsbedingten Risiko, dass eine Bürgergenossenschaft alle Vorentwicklungskosten abschreiben muss, wenn sie bei einer Ausschreibung nicht berücksichtigt wurde. René Mono, Vorstandsvorsitzender des Bündnis‘ Bürgerenergie (BBEn) zitierte gegenüber dem Magazin Erneuerbare Energien aus Erhebungen des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (IZES): „Unsere Marktuntersuchungen zeigen, dass dieses Risiko allein Bürgerinnen und Bürger in Zukunft davon abhalten könnte, Windenergieprojekte zu initiieren“. Denn der BMWi-Vorschlag nehme dieses für Bürgerenergie möglicherweise „fatale Risiko nicht aus dem Markt“. Er verringere lediglich ein wenig die Auswirkungen. Insgesamt sei er nicht geeignet, die Wettbewerbsbenachteiligung zu korrigieren. Mono: „Das Bündnis Bürgerenergie erneuert daher seine Aufforderung, dass die Bundesregierung endlich dem Aufbau eines Windgenerators bei Kassel - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft 20150905Vorschlag der europäischen Kommission folgt und Windenergieparks mit weniger als 18 MW Leistung von Ausschreibungen ausnimmt“, sagt Mono. Dies sei auch energiewirtschaftlich zu rechtfertigen, denn Strom aus kleineren Projekten sei sehr viel leichter vor Ort nutzbar, die Systemkosten so deutlich geringer.

Enge Definition für Bürgerenergie-Genossenschaften

Der Vorschlag des BMWi definiere Bürgerenergiegesellschaften zudem rechtlich, so Mono weiter. Laut dieser Definition müssten Bürgerenergiegesellschaften mindestens zehn Privatleute als Eigentümer haben, von denen kein einzelner mehr als zehn Prozent der Anteile besitzen dürfe; zusammen müssten sie allerdings 50 Prozent des Eigenkapitals der Gesellschaft besitzen; schließlich müsse die Hälfte aus dem Landkreis kommen, in dem das Projekt geplant sei. „Die regionale Definition von Bürgerenergie ist zu eng gefasst“, kritisiert Marcel Keiffenheim, Aufsichtsratsmitglied und Ausschreibungs-Experte beim BBEn: „Aus sachlichen Gründen sollten die betreffenden regionalen Eigentümer auch aus den Gebietskörperschaften kommen, die an die Gebietskörperschaft des Standortes angrenzen“.

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