EU-Klimaschutz: Gefahren wegen Emissionsverlagerung („Carbon Leakage“)
In einer Mitteilung hat die EU-Kommission logoEU-Kommission dargelegt, wie die Europäische Union das in Paris vereinbarte globale Klimaschutzübereinkommen umsetzen soll. Der Übergang zu einer emissionsarmen, ressourceneffizienten Wirtschaft setzt ein fundamentales Umsteuern in den Bereichen Technologie, Energie, Wirtschaft, Finanzen und letzten Endes in der Gesellschaft insgesamt voraus. Das Pariser Übereinkommen ist eine Chance zur Transformation der Wirtschaft und für Arbeitsplätze und Wachstum.
Es ist ein zentraler Baustein für die Verwirklichung umfassenderer Entwicklungsziele und der EU-Prioritäten auf den Feldern Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, Kreislaufwirtschaft, Forschung, Innovation und Energiewende. Die Umsetzung des Pariser Übereinkommens eröffnet der EU wirtschaftliche Möglichkeiten, ihre Vorreiterrolle bei der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und als Wettbewerber bei der Erschließung anderer Märkte für CO2-arme Technologien weltweit beizubehalten und zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Das Paris-Übereinkommen ist ein notwendiger Schritt hin zu effektivem Klimaschutz. Allerdings ist die Auffassung der Kommission, dass die Bestimmungen zur Emissionsverlagerung (Carbon-Leakage) „ausgewogen“ seien, nicht zutreffend, stellen Nima Nader und Götz Reichert vom cep in einer Analyse des Kommissionsvorschlages fest. Diese Bestimmungen sehen ab 2021 für abwanderungsgefährdete Unternehmen einen deutlich geringeren Anteil an kostenlos zugeteilten Zertifikaten vor als bisher und erhöhen somit ihre Kosten, ohne dass man davon ausgehen kann, dass dies im Rest der Welt gleichermaßen geschieht. „Dies verschärft das Abwanderungsrisiko erheblich und schadet dadurch den EU-Volkswirtschaften“, erklärt Götz Reichert.
Die von der Kommission angeregte Bepreisung von CO2-Emissionen auch in Drittstaaten schafft Anreize, weniger CO2 zu emittieren. „Allerdings erzeugt sie nur dann auch gleiche Wettbewerbsbedingungen bei der THG-Reduktion, wenn die Höhe des CO2-Preises in allen Staaten gleich hoch ist“, ergänzt Nima Nader. Dies erfordere letztlich ein globales Handelssystem für Emissionsrechte, wovon man derzeit nicht ausgehen könne.
Die cepAnalyse finden Sie hier.
Die Umsetzung des Pariser Übereinkommens durch die EU
Der Übergang zu einer emissionsarmen, ressourceneffizienten Wirtschaft setzt ein fundamentales Umsteuern in den Bereichen Technologie, Energie, Wirtschaft, Finanzen und letzten Endes in der Gesellschaft insgesamt voraus. Das Pariser Übereinkommen ist eine Chance zur Transformation der Wirtschaft und für Arbeitsplätze und Wachstum. Es ist ein zentraler Baustein für die Verwirklichung umfassenderer Entwicklungsziele und der EU-Prioritäten auf den Feldern Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit, Kreislaufwirtschaft, Forschung, Innovation und Energiewende. Die Umsetzung des Pariser Übereinkommens eröffnet der EU wirtschaftliche Möglichkeiten, ihre Vorreiterrolle bei der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und als Wettbewerber bei der Erschließung anderer Märkte für CO2-arme Technologien weltweit beizubehalten und zu ihrem Vorteil zu nutzen. Um diese Vorteile abzuschöpfen, muss die EU weiter mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Emissionssenkung regulierend eingreifen, aber auch die Anreize und günstigen Rahmenbedingungen schaffen, die öffentliche und private Investitionen zur Innovation und Modernisierung in allen wichtigen Wirtschaftszweigen beschleunigen; gleichzeitig muss sie aber auch sicherstellen, dass andere große Volkswirtschaften ebenfalls mit ihren Verpflichtungen vorankommen. Der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft muss angemessen gesteuert werden, wobei die unterschiedliche Energieversorgungs- und Wirtschaftsstruktur innerhalb der EU zu berücksichtigen ist. Dazu ist es auch erforderlich, die gesellschaftlichen Folgen in bestimmten Regionen und Wirtschaftszweigen zu antizipieren und abzufedern.
3.1. Schaffung positiver Rahmenbedingungen für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft
Übergang zur Energieunion
Die Selbstverpflichtung der EU zum Umstieg auf saubere Energien ist unumkehrbar und nicht verhandelbar. Die Energieunion ist vorrangig bestrebt, sich „von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft abzuwenden, in der die Energieversorgung zentralisiert ist und von der Angebotsseite gesteuert wird und die sich auf alte Technologien und veraltete Geschäftsmodelle stützt, [sowie] […] die Position der Verbraucher zu stärken (…). Das fragmentierte System mit unkoordinierten nationalen Strategien, Markthemmnissen und in Bezug auf die Energieversorgung isolierten Gebieten muss der Vergangenheit angehören“. Die vielschichtige Energieunion stellt den breiteren Rahmen dar, innerhalb dessen die EU die richtigen Rahmenbedingungen für die Energiewende schaffen kann. Laut der Internationalen Energieagentur wird die vollständige Durchführung der Klimapläne zwischen 2015 und 2030 Investitionen in Energieeffizienz und CO2-arme Technologien in Höhe von 13,5 Billionen USD auslösen, was einem Jahresdurchschnitt von 840 Mrd. USD entspricht. Diese Klimapläne sollen jedoch nicht nur mehr Investitionen bewirken, sondern auch ihre Verteilung zwischen den einzelnen Brennstoffen und Sektoren und zwischen Angebot und Nachfrage verändern. So werden die Investitionen in erneuerbare Energien beispielsweise die in fossil beheizte Kraftwerke fast um das Dreifache übertreffen und Investitionen in Energieeffizienz (vor allem im Verkehrs- und im Immobiliensektor) voraussichtlich das gleiche Volumen erreichen wie in anderen Bereichen des Energiewesens.
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Das Pariser Übereinkommen legt einen klaren und ambitionierten Kurs für Innovationen in CO2-arme Tätigkeiten fest. Am Rande der Pariser Konferenz haben 20 der führenden Volkswirtschaften der Welt eine Innovationsmission beschlossen, um öffentliche und private Investitionen in Innovationen bei sauberen Energien, zur Entwicklung und Einführung bahnbrechender Technologien und zur Kostensenkung neuen Schwung zu verleihen. Die EU möchte dieser Initiative beitreten, da die EU-Mittel für Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Verringerung des CO2-Ausstoßes im Programm „Horizont 2020“ im Zeitraum 2014-2020 de facto bereits verdoppelt wurden und die EU sich verpflichtet hat, mindestens 35 % der Programm-Mittel für klimabezogene Tätigkeiten zu verwenden. Darüber hinaus wird die künftige integrierte Strategie der Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Synergien zwischen den Innovationstätigkeiten in den Bereichen Energie, Verkehr, Kreislaufwirtschaft, Industrie und Digitales erschließen. Dadurch dürfte sich die Wettbewerbsfähigkeit aktueller und künftiger Technologien für weniger CO2 und mehr Energieeffizienz aus Europa verbessern.
Investitionen und Kapitalmärkte
Die Mobilisierung und rasche Steigerung privater Investitionen ist unabdingbar, um den Übergang zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft zu fördern und der langfristigen Bindung an emissionsintensive Infrastrukturen und Anlagen entgegenzuwirken. EU-Mittel werden eine wichtige Rolle dabei spielen, die Märkte zu mobilisieren. Die Investitionsförderung im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa mit ihrem Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen in der Europäischen Union sowie eine mögliche Finanzierung aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sollten für Investitionen in Emissionssenkung und Energieeffizienz im Binnenmarkt eingesetzt werden. Die Investitionsoffensive in Europa hat auf diesem Gebiet bereits Vielversprechendes geleistet6, und ihr Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft. Die Kommission hat vor kurzem das Europäische Investitionsvorhabenportal (EIPP) in die Wege geleitet, das in Kürze voll einsatzfähig sein wird. Es soll Investoren und rentable, solide Investitionsvorhaben in Europa zusammenbringen. Energieunternehmen sind eingeladen, ihre Vorhaben an das Portal zu senden, damit potenzielle Investoren einen umfassenden Überblick über die Investitionsprojekte erhalten. Die Kommission wird vorrangig ihre technische Unterstützung für Interessenträger beschleunigen, damit im Jahr 2016 Maßnahmen eingeführt werden können, durch die kleinere Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz zu einer kritischen Masse zusammengeführt werden. Diese Maßnahmen dürften Investoren bessere Möglichkeiten für Energieeffizienzinvestitionen bieten und kommunalen, regionalen und nationalen Plattformen und Programmen im Bereich der Energieeffizienz Kapital leichter zugänglich machen. Sie werden den Ausbau der technischen Unterstützung und der Unterstützung der Projektentwicklung im Rahmen der Europäischen Plattform für Investitionsberatung (EIAH) beinhalten, die die Kommission und die Europäische Investitionsbank eingerichtet haben, um öffentlichen Projektträgern bei der Strukturierung ihrer Projekte zu helfen und Finanzierungsinstrumente mit Standardvorschriften und -bedingungen, insbesondere im Bereich der Gebäudepolitik, zu fördern.
Finanzinstitute sind wichtige Partner in diesem Transitionsprozess. Ein funktionierender grenzüberschreitender Kapitalverkehr und integrierte, tragfähige Kapitalmärkte sind ebenfalls eine Voraussetzung für seinen Erfolg. In diesem Zusammenhang sind die Maßnahmen, die bereits im Zuge der Schaffung einer Kapitalmarktunion8 ergriffen oder vorbereitet wurden, von entscheidender Bedeutung. Bei der Gewährleistung dieses Übergangs – im Binnenmarkt und darüber hinaus – können die Europäische Zentralbank, die nationalen Zentralbanken, die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der Klimaschutzfonds und andere internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, aber auch die nationalen Entwicklungsbanken, hilfreich sein. Auf eine Aufforderung der G20 vom April 2015 zur Untersuchung, wie Klimabelange vom Finanzsektor berücksichtigt werden könnten, hat der Rat für Finanzstabilität (FSB) mit der Einrichtung einer Task-Force „klimabezogene Finanzinformationen“ eingerichtet, die Marktteilnehmer dabei unterstützen soll, klimabezogene Risiken besser abzuschätzen und zu berücksichtigen. Die G20 hat vor kurzem eine Studiengruppe „Umweltschutzfinanzierung“ eingerichtet. Auf europäischer Ebene hat der Europäische Ausschuss für Systemrisiken einen Bericht über den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft und die potenziellen Risiken für den Finanzsektor veröffentlicht.
Bepreisung von CO2-Emissionen und Subventionen für fossile Brennstoffe
Die Bepreisung von CO2-Emissionen ist ein wichtiges Mittel zur Förderung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für den Übergang. Sie kann – wie in der EU – durch Emissionshandel, durch eine Besteuerung oder durch andere wirtschafts- und/oder finanzpolitische Instrumente erfolgen. Die EU sollte ihre eigenen Erfahrungen auf diesem Gebiet intensiver an sämtliche Länder weitervermitteln, die damit beginnen müssen, einen Preis für Emissionen festzusetzen. Dazu zählen weiterhin auch Länder wie China und Südkorea, die eigene Emissionshandelssysteme einrichten, aber auch im weiteren Sinne alle Länder einschließlich der großen Wirtschaftsmächte, die Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien einführen und ihre Energieeffizienzförderung verbessern. Zwar verändert das Pariser Übereinkommen durch seinen weltumspannenden Charakter die Spielregeln, aber das Ausmaß des nationalen klimapolitischen Engagements wird von den Ländern selbst festgelegt und fällt daher unterschiedlich aus, was für bestimmte Branchen Wettbewerbsnachteile zur Folge haben können, wenn die Wettbewerbsvoraussetzungen weiterhin unterschiedlich bleiben. Die strategische Entscheidung des Europäischen Rates, die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten über 2020 hinaus beizubehalten, und die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU sorgen zum jetzigen Zeitpunkt für Ausgewogenheit, sollten aber im kommenden Jahrzehnt überdacht werden.
Die Zukunft der Emissions- und Energiepreise wird durch den gegenwärtigen niedrigen Ölpreis weiter verkompliziert. Damit böte sich eine gute Gelegenheit, nicht nur einen Preis für CO2-Emissionen einzuführen, sondern auch jegliche Subventionierung fossiler Brennstoffe abzuschaffen, die sich laut der Internationalen Energieagentur 2013 weltweit auf 548 Mrd. USD belief. Diese Subventionen sind das größte Hindernis für Investitionen in umweltfreundliche Technologien. Die G20 und die G7 haben dies anerkannt und zur Abschaffung dieser Subventionen aufgerufen. Der anstehende EU-Bericht über Energiepreise und -kosten wird die neuesten einschlägigen Entwicklungen darstellen.
Die Rolle der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner
Eine andere Voraussetzung für den Übergang ist die Aktivierung breiter Kreise der Zivilgesellschaft (Bürger, Verbraucher, Sozialpartner, KMU, innovative Unternehmen und weltweit wettbewerbsfähige Branchen). Die Pariser Konferenz und die Lima-Paris-Aktionsagenda, eine Initiative des französischen und des peruanischen Konferenzvorsitzes, bezwecken die Einbindung einer beispiellosen Anzahl nichtstaatlicher Akteure aus aller Welt in die Anstrengungen zur Beschleunigung kooperativer Klimaschutzmaßnahmen, die das neue Übereinkommen unterstützen sollen. Die EU ist in einer einzigartigen Position, um den Übergang zur emissionsarmen Wirtschaft in allen Bereichen und auf allen Ebenen staatlichen Handelns zur Querschnittsaufgabe zu machen.
Intelligente Städte und städtische Ballungsgebiete sind der Ort, an dem die künftige Transformation zu großen Teilen tatsächlich Gestalt annehmen wird. Die Arbeiten auf Ebene der Kommunen und die Stadtentwicklungspolitik werden deshalb 2016 intensiviert werden, u. a. mittels unterstützender, vom Bürgermeisterkonvent, einem integrierten weltweiten Gremium, entwickelter Maßnahmen und der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für kommunale Behörden. Auf diese Weise dürften die Kommunen besser zum Übergang zu einer emissionsarmen Gesellschaft in der EU beitragen, und die europäischen Unternehmen erhalten die Chance, ihren Wettbewerbsvorsprung bei innovativen Technologien für intelligente Städte weltweit zur Geltung zu bringen.
Klimadiplomatie und weltweites Handeln
Der Klimaschutz ist eine gewaltige strategische Herausforderung für die Außenpolitik der EU mit Folgen beispielsweise für die Entwicklungshilfe und -zusammenarbeit, die Nachbarschafts- und Erweiterungspolitik, die internationale wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, die Handelspolitik, die Außenwirtschaftspolitik und die Sicherheitspolitik. Die Beibehaltung der positiven Dynamik nach Paris wird eine kontinuierliche weltweite politische und diplomatische Mobilisierung erforderlich machen.
Wie vom Rat vereinbart10 muss die Klimadiplomatie 2016 folgende drei Aktionsschwerpunkte setzen: a) weitere Propagierung des Klimaschutzes als strategische Priorität, b) Förderung der Umsetzung des Pariser Übereinkommens und der beabsichtigten nationalen Beiträge und c) Intensivierung der Bemühungen, um dem Zusammenhang zwischen Klimawandel, natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser, Wohlstand, Stabilität und Migration gerecht zu werden.
Im Hinblick auf die Klimafinanzierung sind die EU und ihre Mitgliedstaaten gewillt, die Mobilisierung der entsprechenden Mittel im Zusammenhang mit sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen und transparenter Umsetzung zu intensivieren, um so einen fairen Beitrag zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer zu leisten, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Mrd. USD aus verschiedensten Quellen (öffentlich und privat, bilateral und multilateral sowie alternative Finanzierungsquellen) zu mobilisieren. Die Wege und Methoden der aktuellen EU-Entwicklungshilfe werden erheblich dazu beitragen, den EU-Anteil an der Zielvorgabe von 100 Mrd. USD zu erreichen. Im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 hat die EU beschlossen zu gewährleisten, dass 20 % ihres Gesamthaushalts klimarelevanten Vorhaben und Politikmaßnahmen zugutekommen. Bei den Ausgaben für auf Drittländer ausgerichtete Maßnahmen wird dies dazu führen, dass der Betrag der Klimafinanzierung für Entwicklungsländer mehr als verdoppelt wird und durch ihn der Betrag für klimabezogene Ausgaben bis zu 14 Mrd. EUR erreichen könnte. Ein wachsender Teil dieser Mittel wird in Anpassungsmaßnahmen, Innovationsförderung und Kapazitätsaufbau investiert werden.
Um den Entwicklungsländern die Verwirklichung ihres nationalen Beitrags zu erleichtern, werden Hilfsprogramme wie die Globale Allianz gegen den Klimawandel (GCCA+) ab 2020 aufgestockt. Dabei müssen die Synergien zwischen Klimapolitik, dem Aktionsplan von Addis Abeba und der Agenda 2030 mit ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung voll ausgeschöpft werden. Dazu gehört auch die Mitwirkung der EU in der Initiative „Erneuerbare Energien für Afrika“. Im Zuge ihrer Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik wird die EU ihren politischen Dialog mit den Partnerländern und ihre Unterstützung fortsetzen. Dabei sollte dem Kapazitätsaufbau besonderes Augenmerk gelten.
Die laufenden bi- und multilateralen Verhandlungen über die Liberalisierung des Handels mit umweltverträglichen Waren und Dienstleistungen sollten beschleunigt werden, um das weltweite Vorgehen zur Abschwächung des Klimawandels zu erleichtern und den europäischen Unternehmen wirtschaftliche Chancen zu eröffnen. Die EU sollte ferner ihr Engagement für ambitionierte Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Verhandlungen im Rahmen des Montrealer Protokolls fortsetzen.
3.2. Der Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030
Im Anschluss an die Pariser Klimakonferenz müssen alle Länder auf ihre Zusagen konkrete Maßnahmen folgen lassen. Im Oktober 2014 steckte der Europäische Rat den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ab und legte für die EU ehrgeizige gesamtwirtschaftliche Ziele fest, darunter eine Senkung der EU-internen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % und einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27 % sowie eine Steigerung der Energieeffizienz in gleicher Höhe11. Das Pariser Übereinkommen bestätigt den EU-Ansatz. Im Nachgang zum Pariser Übereinkommen stellt die Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 eine Priorität dar.
11 Das Energieeffizienz-Ziel wird bis 2020 mit Blick auf ein EU-Niveau von 30 % überprüft.
Die Kommission hat diesen Prozess mit der Vorlage eines Vorschlags zur Reform des Emissionshandelssystems (EHS) eingeleitet, von dem 45 % der Treibhausgasemissionen der EU erfasst werden. Die Kommission wird in den kommenden 12 Monaten die wichtigsten verbleibenden Legislativvorschläge unterbreiten, um die Rahmenvorgaben für 2030 EU-intern auf faire und kostengünstige Weise zu verwirklichen, wobei den Mitgliedstaaten größtmögliche Flexibilität belassen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen nationalen und EU-Maßnahmen erreicht werden soll. Als nächsten Schritt wird die Kommission die in Bearbeitung befindlichen Legislativvorschläge für einen Beschluss über die Lastenteilung und zur Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorlegen. Des Weiteren plant sie Legislativvorschläge über einen zuverlässigen und transparenten Verwaltungsrahmen und zur Straffung der Planungs- und Berichterstattungsanforderungen hinsichtlich klima- und energiepolitischer Maßnahmen für die Zeit nach 2020.
Zudem wird die Kommission die erforderlichen Vorschläge auf den Tisch legen, um den EU-Regulierungsrahmen so anzupassen, dass der Energieeffizienz Priorität eingeräumt wird, und die führende Rolle der EU bei erneuerbaren Energien im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Oktober 2014 zu unterstützen. Dazu zählt auch eine Neukonzeption der Energiemärkte, bei der die Verbraucher in den Mittelpunkt des Energiesystems gestellt, seine nachfrageseitige Steuerung ermöglicht und seine Flexibilität gestärkt werden sollen. Schließlich hat die Kommission bereits in diesem Jahr ein Paket zur Energiesicherheit auf den Weg gebracht, um die neuen durch die internationalen Entwicklungen verursachten Herausforderungen für die Versorgungssicherheit unverzüglich anzugehen.
Fazit
Im Vorfeld und auch während der Pariser Konferenz war die EU ein zentraler Bestandteil der „Koalition der Ehrgeizigen“ aus Industrie- und Entwicklungsländern. Um den tatsächlichen Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft sicherzustellen, muss die EU diesen Ehrgeiz nach innen wie nach außen bewahren:
- Das Pariser Übereinkommen sollte so rasch wie möglich unterzeichnet und ratifiziert werden. Der Vorschlag zur Unterzeichnung des Übereinkommens ist dieser Mitteilung beigefügt.
- Die EU muss die positiven Rahmenbedingungen für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft mittels einer Reihe politischer Querschnittsmaßnahmen, strategischer Rahmenvorgaben und Instrumente konsolidieren, die sich auch in den 10 Prioritäten der Juncker-Kommission wiederfinden. Dazu zählt insbesondere die krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie.
- Der Rahmen der EU für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 muss im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 rasch vollendet werden. Die anstehenden Gesetzgebungsvorschläge sollten von Parlament und Rat im beschleunigten Verfahren behandelt werden.
Alle Vertragsparteien müssen zu einer uneingeschränkten Mitwirkung an den im Pariser Übereinkommen vorgesehenen Bestandsaufnahmen bereit sein, mit denen das Ziel gewährleistet werden soll, die Erderwärmung deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, sie auf 1,5 °C zu begrenzen.
->Quellen: