5 Jahre Fukushima

Hintergrund des BMUB zur Atomkatastrophe

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima hat Deutschland in einem breiten Konsens beschlossen, schnellstmöglich und schrittweise aus der Atomenergie auszusteigen. Zudem wurden Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke durchgeführt. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen wurden in einem nationalen Aktionsplan zusammengefasst. Dieser wird gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den Betreibern umgesetzt, jährlich aktualisiert und veröffentlicht.

Die Ereignisse in Fukushima lehren, dass Planungen für den Katastrophenschutz unabhängig von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Reaktorunfalls unerlässlich sind. Deshalb hat das Bundesumweltministerium nach dem Reaktorunglück in Fukushima die Strahlenschutzkommission (SSK) beauftragt, die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland und das dazugehörige Regelwerk zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Arbeiten hat die SSK fünf neue Empfehlungen verabschiedet, vier ältere Empfehlungen aktualisiert und weitere 76 Einzelempfehlungen in einer umfassenden Bewertung zusammengestellt. Sie hat insbesondere empfohlen, die Planungsgebiete in der Umgebung von in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken für die sofortigen Katastrophenschutzmaßnahmen zu vergrößern und die Zonen neu festzulegen.

Zu den zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen zählen Evakuierung, Verbleiben in Gebäuden und Jodblockade. Diese Empfehlungen berücksichtigen äußerst unwahrscheinliche schwere Unfälle in Atomkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität als Folge eines Containment-Versagens. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich diese Empfehlungen zu Eigen gemacht. Jetzt liegt es in der Hand der zuständigen Innenbehörden, die Empfehlungen zu konkretisieren und umzusetzen. Bund und Länder stimmen sich in diesem Zusammenhang zu den Fragen der Jodblockade der Schilddrüse sowie zur radiologischen Lagebeurteilung im Fall eines kerntechnischen Unfalls ab.

Radioaktive Strahlung macht nicht an den Grenzen halt. In unseren Nachbarländern gibt es mehrere Atomkraftwerke in der Nähe der deutschen Grenze. Deshalb brauchen wir auch beim Notfallschutz ein gemeinsames Vorgehen in Europa. Das dient auch unserem Schutz. Auf Initiative des Bundesumweltministeriums haben sich die Leiter der europäischen Strahlenschutz- und Reaktorsicherheitsbehörden Ende 2014 erstmals auf ein europaweites Konzept für die Bewältigung von schweren kerntechnischen Unfällen verständigt. Es enthält ein Bewertungsschema für einen – äußerst unwahrscheinlichen – schweren Unfall sowie grenzüberschreitende Empfehlungen für erste Maßnahmen des Notfallschutzes.

Die Entwicklung seit 2011 – ein Tool von Agora Energiewende

Agora Energiewende hat anlässlich des fünften Jahrestages der Energiewendebeschlüsse nach Fukushima eine Chronologie der bisherigen Entwicklung seit den 1980er-Jahren erstellt. Diese steht unter www.agora-energiewende.de online sowie als gedrucktes Poster zur Verfügung.

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