VKU-Statement zu den Eckpunkten des BMWi zur Grünstrom-Kennzeichnung
Seit der letzten EEG-Reform 2014 setzt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) intensiv dafür ein, dass EVU die Möglichkeit erhalten, EEG-Strom – insbesondere solchen aus eigenen Anlagen – als Grünstrom an ihre Kunden zu liefern. Anstatt jedoch dem ursprünglich vorherrschenden „Grünstrommarktmodell“ blind zu folgen, hat der VKU ein eigenes Modell entwickelt, das nicht die Vermarktung, sondern die Kennzeichnung des EEG-Stroms in den Vordergrund stellt. Umso erfreulicher ist, dass das Ministerium diesem Ansatz – jedenfalls im Grundsatz – gefolgt ist: In den Eckpunkten vom 11.03.2016 geht es nicht um ein neues Vermarktungsmodell, sondern um ein Kennzeichnungssystem, das – wie vom VKU vorgeschlagen – vom Herkunftsnachweisregister administriert wird.
Problematisch: Kennzeichnungsmöglichkeit auf gleiche Region beschränkt
Problematisch ist aus VKU-Sicht, dass die Kennzeichnungsmöglichkeit auf Konstellationen, in denen sich Anlage und Kunde in derselben Region befinden, beschränkt sein soll. Sicherlich betreiben viele Stadtwerke EEG-Anlagen innerhalb ihres Versorgungsgebietes oder in unmittelbarer Nähe. Es kann aber auch Gründe geben, weshalb ein Energieversorger EEG-Anlagen nicht im eigenen Versorgungsgebiet errichtet, sondern auf andere Regionen ausweicht: z.B. weil vor Ort keine guten Windstandorte verfügbar sind, sei es aufgrund geografischer oder gesetzgeberischer Restriktionen (z.B. Abstandsregelungen). Ebenso ist denkbar, dass sich Kunden mit räumlich entfernten EEG-Anlagen identifizieren, z.B. aus Verbundenheit mit einer bestimmten Region oder einem bestimmten Stadtwerk. Engagiert sich ein EVU überregional für den Ausbau der Windkraft, sollte es den selbst erzeugten EEG-Strom genauso vermarkten dürfen wie ein Unternehmen, das regional investiert. Daher empfiehlt der VKU, dass im Kennzeichnungssystem beides möglich sein sollte: sowohl die regionale als auch die überregionale Belieferung mit EEG-Strom. Im Gesetzgebungsverfahren wird der VKU weiterhin auf diesen Aspekt hinweisen.
Hans-Josef Fells Kritik
„Aufgrund des Doppelvermarktungsverbots darf Strom aus EEG-geförderten Anlagen nicht als Grünstrom vermarktet werden. Nun versucht das BMWi, dem Wunsch vieler Marktakteure nachzukommen und eine regionale Grünstromkennzeichnung zu ermöglichen. Auf diese Weise soll die Akzeptanz in der Bevölkerung für die regionale Energiewende gesteigert werden. Allerdings solle kein neues Vermarktungssystem entstehen und die Stromkennzeichnung so kostenneutral sein. Der regionale Herkunftsnachweis soll laut des BMWi dem Vermarktungsweg des Stroms aus geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen folgen: Er wird dem Konto des EVU gutgeschrieben, das den Strom aus der Anlage abnimmt. Beliefert dieses Unternehmen einen Verbraucher in unmittelbarer Nähe der Anlage, soll der Strom als regionaler Grünstrom entsprechend gekennzeichnet werden dürfen. Noch im EEG 2014 hatte der Bundestag eine Verordnungsermächtigung verabschiedet, welche die Bundesregierung befugt, eine Alternative zum Grünstromprivileg zu schaffen. Allerdings wurde keine Forderung erhoben, eine Vermarktung von Herkunftsnachweisen für Strom aus der geförderten Direktvermarktung einzuführen.
Das nun vorgelegte Eckpunktepapier setzt keine ökonomischen Anreize für eine regionale Vermarktung. Doch genau solcher bedarf es. Diese hätten zum Beispiel sein können: ein eigener Vergütungssatz, eine Befreiung von der EEG-Umlage oder Erweiterung der Stromsteuerbefreiung im regionalen Zusammenhang. Stattdessen schlägt die Bundesregierung nur eben eine Kennzeichnung für grünen Regionalstrom vor. Dies wird wenig Anreize setzen und ist schon gar kein Ersatz für das Grünstromprivileg.
Damit bleiben Wirtschaftsminister Gabriel und sein grüner Staatssekretär Baake der Linie treu, keine ökonomischen Anreize für bürgerliche und dezentrale Ökostromerzeugung zu schaffen. So wird sowohl der Wille des Bundestages 2014 als auch der Wille großer Teile der Bevölkerung hintergangen, eine eigene dezentrale Stromversorgung zu schaffen, die die Wertschöpfung in der Region hält. Wie immer dient dies nur den Geschäftsmodellen der großen Stromkonzerne.“
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