„Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP), Konditionierungsanlage und Erweiterung des Zwischenlagers – Wissenschaftler mit grundlegenden Zweifeln
Schweden startete eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für ein Atom-Endlager und eine Konditionierungsanlage des Zwischenlagers „Clab“, dessen Lagerkapazität erweitert wird. Bis 15.04.2016 kann laut einer Mitteilung des BUMB die deutsche Öffentlichkeit Stellungnahmen an die zuständige schwedische Behörde richten.
Es handelt sich um folgende Anlagen:
- ein geplantes Endlager für bestrahlte Brennelemente bei Forsmark in der Gemeinde Östhammar;
- eine geplante Konditionierungsanlage, in die in ein bestehendes Zwischenlager insbesondere für bestrahlte Brennelemente integriert werden soll – mit der künftigen gemeinsamen Bezeichnung „Clink“. Geplanter Standort: Halbinsel Simpevarp in der Gemeinde Oskarshanm Im Rahmen des Vorhabens ist darüber hinaus eine Erweiterung der Kapazität des Zwischenlagers vorgesehen.
Stellungnahmen, Kommentare etc. (Einwendungen) an die schwedische Behörde
Die deutsche Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, bis zum 15.04.2016, so das BMUB – in deutscher Sprache – Stellungnahmen, Kommentare etc. (Einwendungen) zur Bewertung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen auf Deutschland per Mail (Naturvårdsverket, SE-106 48 Stockholm) oder Brief an die zuständige schwedische Behörde unter Angabe des Aktenzeichens „NV-07138-15“ zu schicken. Die Unterlagen (die nicht-technische Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache sowie die sonstigen Unterlagen in englischer Sprache) können ferner ab dem 25. Februar bis zum 15. April 2016 in den Bibliotheken des Bundesumweltministeriums (Dienstsitz Berlin, Stresemannstraße 128 – 130, 10117 Berlin – Dienstsitz Bonn, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn) zu den unten stehenden Öffnungszeiten eingesehen werden
Für das Verfahren zur Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit sind unterschiedliche deutsche Behörden federführend zuständig:
- für die Erweiterung des bestehenden Zwischenlagers („Clab“): das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS);
- für die geplante Konditionierungsanlage: die zuständigen Landesbehörden der deutschen Bundesländer
- für das Endlager: das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE).
Mit dem Ziel einer vollständigen und transparenten Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit haben sich die oben genannten Behörden unter Koordinierung des BMUB abgestimmt.