Energie – Bildung – Verbandsklage – eine Auswahl
Ab 1. April 2016 gelten zahlreiche neue, bzw. geänderte Gesetze und Verordnungen. Von mehr Energieeffizienz über weniger Windenergie-Förderung bis zum Einheits-Stecker für E-Autos reicht das Spektrum beim Thema Energie. Aber auch in der Wissenschafts-Statistik gibt es Neues. Schließlich noch ein Blick auf den erweiterten Datenschutz für Verbraucher. Die PV-Einspeisevergütung bleibt gleich.
Neue Förderstufen für Effizienzhäuser
Zum 1. April 2016 passt die KfW-Förderbank ihre Förderung im Programm „Energieeffizient Bauen“ den veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung an. Neben den bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird die Stufe „Effizienzhaus 40 Plus“ neu eingeführt. Sie gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken. Darüber hinaus verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.
Weitere Informationen: Energieeffizient Bauen
Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse sinken
Ab 1. April 2016 sinken die Fördersätze von Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2014 müssen die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse quartalsweise angepasst werden. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen innerhalb des gesetzlichen Korridors (2.400 bis 2.600 Megawatt), ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen.
Weitere Informationen: Neue Fördersätze
Gemeinsamer Standard für Ladestecker von Elektrofahrzeugen
Das Aufladen von Elektrofahrzeugen wird einfacher: An jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt kann künftig Strom „getankt“ werden. Die neue Verordnung sieht Mindestanforderungen zum Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge vor. Außerdem enthält sie verbindliche Regelungen für Ladestecker-Standards. Die Verordnung ist am 17. März 2016 in Kraft getreten.
Weitere Informationen: Ladesäulenverordnung
Wissenschaftszeitvertragsgesetz verbessert Karrierewege
Arbeitsverträge angehender Wissenschaftler müssen den angestrebten Qualifizierungen entsprechen. Auch wissenschaftliche Mitarbeiter mit Daueraufgaben dürfen keine sachgrundlos befristeten Verträge mehr erhalten. Das macht die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen verlässlicher. Die Novelle ist am 17. März in Kraft getreten.
Weitere Informationen: Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes – Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Bessere Daten zur Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses
Das novellierte Hochschulstatistikgesetz führt erstmals eine Promovierenden-Statistik ein. Bisher war die Datenlage zu Promovierenden in Deutschland unzureichend. Eine neue Verlaufsstatistik erfasst den Studienverlauf über das gesamte Studium einschließlich der Promotionsphase. Die Novelle ist zum 1. März 2016 in Kraft getreten.
Weiter Informationen: Promovierendenstatistik
Verbandsklagerecht stärkt Verbraucherrechte
Häufig erheben und verarbeiten Unternehmen persönliche Daten von Verbrauchern, ohne dass diese eingewilligt haben. Unternehmen nutzen sie zu Werbezwecken, für die Markt- und Meinungsforschung, für den Adresshandel oder um Persönlichkeits- und Nutzerprofile zu erstellen. Verbraucherschutzverbände können seit dem 24. Februar 2016 Unternehmen wegen unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten abmahnen und verklagen.
Weitere Informationen: Verbandsklagerecht
[note Etwas bleibt: Die PV-Einspeisetarife werden nicht abgesenkt – sie liegen damit weiterhin auf dem Niveau vom September 2015 (8,53 bis 12,31 Ct/kWh je nach Größe und Art der Anlage). Grund ist der schwache PV-Zubau in Deutschland: Für Februar meldete die Bundesnetzagentur nur 50,5 MW Zubau – ein erneuter Tiefpunkt. Freiflächenanlagen waren nicht darunter. In einer Novelle des EEG will die Bundesregierung den Degressionsmechanismus neu definieren – allerdings erst ab Jahresbeginn 2017. Das pv magazine dazu: „Vielleicht hilft es dem Zubau in Deutschland, wenn Ikea anfangen würde, hierzulande private PV-Dachanlagen im großen Stil zu verkaufen. Zunächst will das schwedische Möbelhaus damit aber in Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz anfangen.“]
->Quelle: bundesregierung.de/gesetzliche-neuregelungen-april