Bayern bremst Wind aus

Mehr als 2 km Abstand nötig

Hinzu kommen die drei Flügel des Rotors. Es heißt: „Der Rotor ist der Motor“. Wenn die Flügel länger werden, nutzen sie mehr Wind. So werden heute Anlagen mit bereits 60 – 65 Meter langen Flügeln errichtet. Solche Anlagen können dann insgesamt 220 m hoch sein. 10H bedeutet in diesem Fall, die Anlagen müssen weiter als 2 Kilometer von den Häusern entfernt sein.

10H wirkt auch indirekt fatal. Vor 10H tat jede Gemeinde gut daran, Konzentrationsflächen für die Windkraft im Gemeindegebiet auszuweisen und dann die anderen Gebiete für die Windkraft zu sperren. Damit leisteten die Gemeinden ihren Beitrag zur Energiewende und konnten dennoch ihre kommunale Planungshoheit wahrend über die Flächennutzung in der Gemeinde bestimmen. Seit 10H müssen die Gemeinden über Flächennutzungs- sowie Bebauungspläne Baurecht für Windkraftwerke schaffen.

Damit muss in jeder Gemeinde die Frage, ob Windkraft sinnvoll ist oder nicht, neu entschieden werden. Dies trägt Streit und Zwiespalt in manche Gemeinde, und dies obwohl der Bund diese Frage durch die Privilegierung im Baugesetzbuch und die Energiewendegesetzgebung an sich entschieden hatte. Die meisten Gemeinden scheuen diese Auseinandersetzung und fassen das Thema Windkraft erst gar nicht an. Die Folge: Stillstand beim Ausbau der Erneuerbaren gerade dort, wo der Strom in Zukunft fehlen wird und nicht über weite Strecken transportiert werden muss.

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