Atomkonzerne drohen mit Zahlungsstopp für Endlagersuche
Die Atomkonzerne haben dafür zwar Rücklagen in Höhe von 38 Milliarden Euro gebildet – ob das ausreichen wird, unterliegt aber starken Zweifeln. Ein in Beratung befindliches sogenanntes Atomnachhaftungsgesetz und die von der Bundesregierung eingesetzte Atomkommission sollen ausschließen, dass die Steuerzahler für die in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Atomkonzerne gerade stehen müssen.
Die Kommission um den ehemaligen grünen Umweltminister Jürgen Trittin verhandelt dafür mit den AKW-Betreibern – bisher ohne Ergebnis. Der für Ende Februar geplante und erwartete Abschlussbericht mit Empfehlungen an die Politik musste verschoben werden.
AKW-Betreiber halten Kosten für zu hoch
Die Atom-EVU argumentieren, die Kosten für die Endlagersuche seien zu hoch, denn ihrer Meinung nach müssten sie neben den Kosten für die Standortsuche nicht auch noch die Findung eines politischen Kompromisses, oder gar das Werben für mehr öffentliche Akzeptanz bezahlen.
Und sie verweisen auf das (allerdings unter Fachleuten umstrittenen) Standort Gorleben als technisch machbaren Standort. Offenbar drohen die Betreiber laut Wirtschaftswoche mit einem Zahlungsstopp für die Endlagersuche und gerichtlicher Klärung – die mit Klagen gegen den Atomausstieg sollen dabei den Druck erhöhen.
Vor allem stört die Atom-Stromer der Kommissionsvorschlag eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die AKW-Betreiber einzahlen sollen, damit ihre Rücklagen dort vor möglichen Insolvenzen sicher sind. Rein rechtlich würde dieses Vorgehen die Konzerne aber keineswegs aus der Verantwortung entlassen: Nach dem Verursacherprinzip müssten sie weiter haften, falls das Geld nicht reicht. Selbst die Vorschlagsalternativen der Trittin-Kommission lehnen die AKW-Betreiber daher ab: Mit einer Einmal-Nachzahlung könnten sie sich vom sogenannten Restrisiko freikaufen oder sich bis zu lediglich einem gewissen Restbetrag zur Nachzahlung verpflichten. Verursacherprinzip hin oder her: Man will überhaupt nicht mehr zahlen.
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