BMWi leitet Länder- und Verbändeanhörung ein
Das BMWi hat am 19.04.2016 die Länder- und Verbändeanhörung für den Entwurf einer „Zweiten Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung“ eingeleitet. Laut einer Mitteilung auf der Webseite sind Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf bis zum 03.05.2016 möglich.
Deutschland verfügt heute über die sichersten Verteilernetze der Welt. Damit diese auch zukünftig ihre zentrale Rolle in der Energieversorgung verlässlich und innovativ ausüben können, müssen die Anreize für Investitionen in die Verteilernetze gestärkt werden. Die 10-Punkte-Energieagenda des BMWi sieht daher eine Weiterentwicklung der Anreizregulierung vor. Sie soll langfristige Investitionen in die Infrastruktur stärken, ohne die Kostenbelastung für den Netzkunden aus den Augen zu verlieren. Innovative Lösungen in intelligente Verteilernetze sollen angeregt und ein Sog in ausschließlich kapitalintensive Lösungen verhindert werden. Der vorliegende Entwurf zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung setzt dies um. Er besteht aus drei zentralen Bausteinen:
- Kapitalkostenabgleich:
Um die Investitionsbedingungen zu verbessern, tritt zur Finanzierung der Verteilernetze an die Stelle pauschaler Budgets eine vollständige Anerkennung der Investitionskosten ohne Zeitverzug. Investitionen können so umgehend über die Netzentgelte refinanziert werden. Die bisherigen Budgets der Anreizregulierung – der Sockeleffekt, der Erweiterungsfaktor und die Investitionsmaßnahme werden abgeschafft. Die Kosten werden nicht mehr periodisch, sondern jährlich abgeglichen. Somit kommen auch Kostensenkungen aus der Wertminderung des Anlagevermögens umgehend dem Netzkunden zu Gute. - Wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize:
Maßnahmen zur Stärkung der Effizienzanreize sorgen dafür, dass effiziente und innovative Lösungen zum Einsatz kommen. Die Netzentgelte für die Verbraucher werden begrenzt und effiziente Unternehmen belohnt. - Verfahrensregeln und Transparenzvorgaben:
Für Verbraucher und Investoren sind die komplexen Prozesse der Netzregulierung oft nur schwer nachzuvollziehen. Mehr Transparenz soll Informationsdefizite abbauen.
Für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber bleibt es im Grundsatz beim bisherigen System der Anreizregulierung. Bestimmte Anpassungen betreffen notwendigerweise aber alle Netzbetreiber. Schriftliche oder elektronische Stellungnahmen können unter dem Betreff „Novellierung der Anreizregulierungsverordnung“ an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin oder an buero-iiic2@bmwi.bund.de gesendet werden.
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