Wollte das BMVi wirklich nicht mehr wissen? Untersuchungsausschuss
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am 22.04.2016 in Berlin den Bericht der „Untersuchungskommission Volkswagen“ vorgelegt. Der Bericht stieß auf heftige Kritik und Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe – deren Informationsangebote über eigene Untersuchungsergebnisse hatte das BMVI wiederholt abgelehnt.
Minister Dobrindt – so das BMVI – habe die Untersuchungskommission unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen VW eingesetzt. Zudem habe er strenge Nachuntersuchungen von betroffenen VW-Dieselmodellen sowie Fahrzeugen anderer Volumen-Hersteller aus dem In- und Ausland angeordnet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe daraufhin alle relevanten im Markt befindlichen Diesel-Fahrzeuge der Abgasgrenzwertstufen „Euro 5“ und „Euro 6“ geprüft. Ziel sei die Suche nach unzulässigen Abschalteinrichtungen, wie sie im Fall Volkswagen verwendet worden seien. Insgesamt seien 56 Messungen bei 53 Modellen durchgeführt worden. Die Messungen hätten sowohl auf der Rolle als auch auf der Straße stattgefunden.
Wesentliche Ergebnisse des Berichts laut BMVI
- Große Bandbreite bezüglich der in den Labor- und Straßenmessungen festgestellten NOx-Werte.
- Kein weiteres Fahrzeug verwendet eine Prüfzykluserkennung, wie VW sie eingesetzt hat
- Es wurden technische Verfahren festgestellt, mit denen Hersteller die Wirksamkeit ihres Emissionskontrollsystems an Fahr-, bzw. Umweltbedingungen anpassen. Das betrifft das so genannte „Thermofenster“, innerhalb dessen die Hersteller die Abgasreinigung zurückfahren. Das ist rechtlich zulässig, wenn die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen.
- Bei einigen der untersuchten Fahrzeugtypen bestanden in der Untersuchungskommission Zweifel, ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt sind. Die Untersuchungskommission hat die betreffenden Hersteller aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das Thermofenster auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken. Alle betroffenen deutschen Hersteller mit Typgenehmigung in Deutschland haben schriftlich erklärt, dass sie geeignete Optimierungen durchführen werden.
Rückrufe betroffener Fahrzeuge
- Die betroffenen Volkswagen-Dieselfahrzeuge werden durch Rückrufe in einen Zustand versetzt, der der ursprünglich erteilten Typgenehmigung entspricht und mit dem somit sämtliche Umweltvorschriften eingehalten werden. Dazu zählen NOx-Emissionen und Kraftstoffverbrauch. Nach Rückruf verschiedener Modelle stehen nun Baumuster des VW Golf kurz vor der Freigabe durch das KBA.
- Hersteller, die das so genannte „Thermofenster“ nutzen, werden einen freiwilligen Rückruf im Rahmen von Serviceaktionen vornehmen, der insgesamt rund 630.000 produzierte Fahrzeuge europaweit betreffen wird. Das betrifft die Hersteller Audi, Mercedes, Opel, Porsche sowie VW. Das KBA wird zuvor die verbesserten Emissionsminderungskonzepte auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
[note Dobrindt im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – „Kein weiteres Dieselfahrzeug hat eine Prüfzykluserkennung verwendet, wie VW sie eingesetzt hat,“ erklärte Dobrindt am 27.04.2016 im zuständigen Bundestagsausschuss bei der Vorstellung seines Berichts. Es seien sei allerdings technische Verfahren festgestellt worden, mit denen Hersteller die Wirkung ihres Kontrollsystems an Umweltbedingungen angepasst hätten, vor allem das so genannte „Thermofenster“, innerhalb dessen die Hersteller die Abgasreinigung zurückfahren würden. Dies sei rechtlich zulässig, wenn die Einrichtung notwendig sei, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen. Weil die Untersuchungskommission bei einigen Fahrzeugtypen angezweifelt habe, ob die „Thermofenster“ in vollem Umfang durch den Motorschutz gerechtfertigt gewesen seien, habe man die Hersteller aufgefordert, europaweit um rund 630.000 Fahrzeuge zurückzurufen. Dobrindt will als Konsequenz national und international dafür sorgen, dass unangemeldet überprüft würde, ob Fahrzeuge den Typengenehmigungen noch entsprächen. Außerdem sei das Kraftfahrzeugbundesamt angewiesen worden, vor der Erteilung von Typengenehmigungen Erklärungen zu verlangen, ob Motorschutz-Einrichtungen verwendet würden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD begrüßten sowohl den Bericht als auch die eingeleiteten Konsequenzen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass Dobrindt lange nicht gehandelt habe, obwohl die Vorwürfe bekannt gewesen seien. Deshalb habe das Ministerium jetzt ein strukturelles Problem, da die zuständigen Behörden noch nicht vollständig handlungsbereit seien. (Nach hib/MIK)]