Regierung soll Klimaschutzgesetz vorlegen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert in einem Antrag (18/8080) von der Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz zur Verankerung der deutschen Klimaschutzziele. Das Gesetz soll jährliche Ziele für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft bis 2050 festschreiben. Das solle „Planungssicherheit für Investitions- und Produktentscheidungen“ schaffen. Zudem fordern die Grünen, den Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen.

Weiter möchten die Abgeordneten den Klimaschutz durch energiepolitische Maßnahmen untermauern, unter anderem, indem die Kohleverstromung innerhalb der nächsten 20 Jahre beendet, der Deckel für den Ausbau erneuerbarer Energien abgeschafft und der europäische Emissionshandel reformiert wird. Der Kohleausstieg sei auch energiewirtschaftlich geboten, da Gaskraftwerke durch Kohlestrom vom Markt gedrängt und Überkapazitäten im konventionellen Kraftwerkspark eine zunehmende Belastung für den Strommarkt bedeuteten.

Darüber hinaus möchten die Grünen Ausnahmeregelungen bei der Energiesteuer auf wenige Branchen beschränken, „denen tatsächlich Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen“. Bislang würde die energieintensive Industrie von Ausnahmeregelungen und Ausgleichszahlungen erheblich profitieren. Zusätzlich sollen „große Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand“ durch klimaneutrales Umbauen genutzt und im Verkehrsbereich der Ausstieg aus fossilen Verbrennungsmotoren als Antriebstechnik eingeläutet werden.

Im Hinblick auf das Klimaziel, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 1990 bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, sei eine Verdreifachung der bisherigen Klimaschutzaktivitäten erforderlich, argumentieren die Abgeordneten. Bislang sei lediglich eine Senkung um 27 Prozent gelungen. Durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten pro Kraftwerksblock könne das Ziel aber noch erreicht werden. (hib/EB)

->Quelle: bundestag.de/hib/419854