Deutsche Umwelthilfe: Bundesverkehrsminister ignoriert systematisch alle Erkenntnisse im Diesel-Abgasskandal
Das BMVI ignoriert die EU Verordnung 692/2008, die das Funktionieren der Diesel-Abgasreinigung auch bei tiefen Minustemperaturen (bis – 15 Grad Celsius) festlegt. Der KBA-Prüfbericht zeigt eindrucksvoll, wie die Autokonzerne der Bundesregierung die Hand führen. Eine DUH-Temperaturanalyse für das Jahr 2015 zeigt, dass Opel Zafira Diesel zu 81 Prozent der Jahresstunden in Wiesbaden und Mercedes C-Klasse BlueTec zu 49 Prozent der Jahresstunden in Stuttgart die Luft wegen aktivierter Abschalteinrichtung verpesten. Die DUH intensiviert daher trotz fortgesetzter Bedrohungen durch die Autokonzerne das eigene Testprogramm zu realen Straßenwerten und die Funktionsweise der illegalen Abschalteinrichtungen – so eine Pressemitteilung.
Am 22.04.2016 hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt den Bericht der „Untersuchungskommission Volkswagen“ vorgelegt, die den Abgasskandal aufarbeiten und anhand von Messungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bewerten soll. Die DUH hat bei einer Analyse des Berichts viele Fehler und Hinweise auf dem Ministerium vorliegende, aber auf Druck der Automobilindustrie unveröffentlichte, weitere Fakten gefunden. Die DUH stellte daher am 28.04.2016 einen formellen Antrag auf Übermittlung der Originalprüfprotokolle.
Nach eingehender Analyse kommt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation zu dem Ergebnis, dass Dobrindt alle eigenen und auch sonstigen Erkenntnisse zu illegalen Abschalteinrichtungen systematisch ignoriert, weitere Testergebnisse unter Verschluss hält und die für die Bewertung unverzichtbaren CO2-Werte nicht veröffentlicht. Mit Ausnahme der von den US-Umweltbehörden enttarnten betrügerischen VW-Diesel sowie eines Fiat kommt Dobrindt zum Ergebnis, dass alle anderen untersuchten Fahrzeuge rechtlich nicht beanstandet werden könnten, obwohl er gleichzeitig festhält, dass alle diese Fahrzeuge über Abschalteinrichtungen verfügen. Allerdings akzeptiert er in allen Fällen die Argumentation der Autokonzerne, diese Abschaltung selbst bei Temperaturen unterhalb von +10 Grad (Mercedes) oder gar +17 Grad (Opel) seien legal.
Dobrindt hält in seinem Prüfbericht die von der Automobilindustrie vertretene Argumentation für plausibel, es seien nur die Prüfbedingungen der für die Typzulassung durchzuführenden Labormessungen (+20 bis +30 Grad Celsius) relevant und ignoriert dabei eine rechtlich bindende Vorschrift aus der EU Verordnung 692/2008, welche die Verordnung 715/2007 ergänzt bzw. ändert und die Betriebsbedingungen des Abgas-Nachbehandlungs-Systems eindeutig regelt. Dort heißt es: „Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungs-System unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungs-Funktion erfüllt.“ Für die Temperatur von -15 Grad Celsius schreibt die Verordnung sogar spezielle Tests vor und schließt, dass eben auch bei dieser niedrigen Temperatur „das Emissionsminderungs-System ordnungsgemäß arbeiten kann.“
Folgt: „Dobrindt beugt das Recht“