BMUB: Weltweiter Schutz nuklearen Materials vor Diebstahl und Sabotage deutlich verbessert
Am 08.05.2016 trat das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Bezog es sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten, gilt das Übereinkommen nun auch für Atomanlagen. Es wurde inzwischen von mehr als hundert Staaten unterzeichnet und kann somit in Kraft treten.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks laut einer Pressemitteilung des BMUB: „Mit dem geänderten Übereinkommen wird das einzige legal bindende weltweite Instrument für einen wirkungsvollen Schutz des nuklearen Materials vor Diebstahl und Sabotage ganz erheblich geschärft. Das Übereinkommen ist damit ein wichtiger Baustein zur Verringerung des weltweiten Risikos von Terroranschlägen auf Atomanlagen.“ Die Bundesrepublik Deutschland ist dem internationalen Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial am 26. Oktober 1979 beigetreten.
Dieses Übereinkommen regelt den Schutz internationaler Nukleartransporte gegen Diebstahl und war ein erster Meilenstein für einen international bindenden Mindeststandard bei diesen Transporten. Das Übereinkommen legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsstaaten fest und regelt die Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung.
Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Deutschland hat diese Änderung des Übereinkommens aktiv unterstützt und ist dem erweiterten Übereinkommen bereits 2008 beigetreten. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Auch wurden der Katalog strafbewehrter Handlungen und die Regeln für die internationale Zusammenarbeit erweitert.
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