Offene Briefe wg. EEG 2016

BEE: Nachbesserungsbedarf – EEG 2016 Reform kippt Investorenschutz und verfehlt Klimaziele

Laut  Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) verfehlt die am 11.05.2016 bekannt gewordene Beschlussvorlage des Bundes das Ziel, die Energiewende erfolgreich weiterzuführen. „Die Bundesregierung hat die Ländervereinbarung von 2014 zu den Erneuerbaren Energien einseitig aufgekündigt. Der damals vereinbarte Ausbau sauberer Energieträger für den Klimaschutz wurde massiv eingebremst. Es wird immer deutlicher, dass Deutschland die Ziele der internationalen Klimavereinbarungen von Paris und New York so nicht einhalten kann. Der EEG 2016 Entwurf  muss dringend nachgebessert werden“ sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE. Weit über 90 Prozent der Erneuerbare-Energie-Anlagen seien privat finanziert. Daher sei „die geplante Einmal-Absenkung bei Windanlagen an Land bis 7,5 Prozent für bereits finanzierte Anlagen bedeutet einen massiven Einschnitt in den Investorenschutz. Damit werden Bürger und Banken gleichermaßen verunsichert“, so Falk, er fordert für seinen Verband „die Bundesregierung dringend auf, zusammen mit den Bundesländern die Fallstricke gegen die Energiewende aus dem Gesetzentwurf zu nehmen. Wir brauchen Rechtssicherheit“.

Die Position des BEE sei klar:

  • Mindestens 2,5 Gigawatt Nettozubau für Wind an Land
  • Keine Ausschreibung für Photovoltaik Anlagen unter 1 Megawatt
  • Den Bestand der Bioenergie dauerhaft sichern
  • Kein Deckel für Photovoltaik von 52 Gigawatt
  • Keine Benachteiligung von Bürgerenergie bei Ausschreibungen
  • Mit Sorge beobachtet der BEE die Verknüpfung von Netzengpässen und dem Ausbau von Erzeugungsanlagen. Dies führt zu weiteren Einschnitten in die Planungssicherheit. Netzengpässe werden im Wesentlichen von unflexiblen Braunkohle- und Kernkraftwerken verursacht; daran den Ausbau umweltfreundlicher Energie zu orientieren, setzt falsche Prioritäten.

Energiewende retten!

Unter diesem Titel fordern die vier großen EE-Verbände (Bundesverband Erneuerbare Energie, BEE Fachverband Biogas FvB, Bundesverband Solarwirtschaft BSW, Bundesverband WindEnergie BWE) gemeinsam ebenfalls entscheidende Veränderungen am EEG-2016; „Die Diskussion um den nachhaltigen Umbau der deutschen Energiewirtschaft hat mit den Vereinbarungen von Paris neue Impulse bekommen. Deutschland ist nicht nur Vorreiter der Energiewende im eigenen Land, sondern in vielen Bereichen technologischer Weltmarktführer. Wir haben uns die besten Voraussetzungen erarbeitet, auf deren Basis Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte, Industrie, Akteure im ländlichen Raum und Umweltverbände gemeinsam erfolgreich an einer nachhaltigen wirtschaftlichen Zukunft arbeiten können. Mit Sorge verfolgen wir nun die Debatten um Ausbaupfad, Begrenzungen und gedeckelter Stromanteile für Erneuerbare Energien.“

Der Entwurf zur EEG-Novelle veranlasse die vier Verbände, „im Interesse von über 370.000 Beschäftigten, der Stärkung der industriellen Basis, der Sicherung der Wertschöpfung im ländlichen Raum, der Bürgerbeteiligung und der Erreichung der CO2-Minderungsziele“ wichtige Änderungen einzufordern. Hierzu zählten vor allem:

  • Ausbau Windenergie an Land:
    Nach intensiven Verhandlungen wurde im EEG 2014 ein Ausbaukorridor für Windenergie an Land von 2.500 MW netto pro Jahr festgeschrieben. Dieser Konsens muss mindestens bestehen bleiben. Eine Begrenzung der Onshore-Windenergie, durch die Verrechnung mit dem Zubau anderer erneuerbarer Technologien, steht dem Ziel der Kosteneffizienz entgegen. Deshalb muss sich der Ausbau mindestens an der “Marktanalyse Wind an Land“ des BMWi orientieren.
  • Ausbau Bioenergie:
    Werden die Regelungen des EEG 2014 beibehalten, wird es spätestens ab 2021 zu einem massiven Einbruch der Stromerzeugung aus Biomasse kommen, da die ausscheidenden Anlagen nicht durch Neuanlagen ersetzt werden. Um die Stromerzeugung aus Biomasse zu stabilisieren, den im EEG vorgesehenen moderaten Anlagenneubau zuzulassen und eine echte Anschlussregelung für Bestandsanlagen zu schaffen, muss der Ausbaukorridor dringend angepasst werden. Die beste Möglichkeit ist die Umstellung des Ausbaupfads von 100 MW brutto auf 100 MW netto pro Jahr, d.h. dass der Ausbaupfad jedes Jahr um die (vorrausichtlich) aus dem EEG ausscheidende Leistung erhöht werden sollte.
  • Ausbau Solarenergie:
    Es sollten zumindest die von der Bundesregierung angestrebten jährlichen 2,5 GW-PV-Zubau in Deutschland erreicht werden können. Zur Absicherung der Ausbauziele muss das Auktionsvolumen ebenerdig errichteter Solarparks auf 1.000 MW pro Jahr verdoppelt werden. Größere Aktionsmengen für ebenerdig errichtete Solarparks sind tragbar. Standort-Restriktionen sollten möglichst gleichzeitig gelockert werden.Auf Ausschreibungen bei Solarstromanlagen auf oder an Gebäuden muss jedoch ebenso verzichtet werden wie auf eine finanzielle Belastung solarer Selbst- und Mieterstromversorgung.
  • Ausbau Windenergie auf See
    Für die Offshore-Windenergie muss auch ab 2020 ein Zubau erfolgen können, der die wirtschaftliche Basis der Industrie erhält. Die Einführung von Ausschreibungen muss ein Höchstmaß an Planungs- und Rechtssicherheit gewährleisten. Offshore-Projekte haben lange Laufzeiten. Unklare Zukunftsperspektiven gefährden bereits heute gerade die mittelständische Industrie und zwingen zu Kurzarbeit und Beschäftigungsabbau.
  • Kein Ausbaudeckel
    Der Zubau von erneuerbaren Energien darf nicht durch einen Ausbaudeckel ausgebremst werden. 45 Prozent erneuerbarer Strom bis 2025 dürfen keine starre Obergrenze werden. Die deutschen Klimaziele erfordern vielmehr einen deutlich stärkeren Ausbau als aktuell vorgesehen, wie die Klimaschutzszenarien für die Bundesregierung bestätigen. Demnach ist ein „frühzeitiger und anhaltend starker Ausbau“ deutlich über den Ausbauzielen notwendig, um bis 2050 80 bis 95 Prozent CO2-Minderung erreichen zu können. Auch das angestrebte Ziel von mehr Kosteneffizienz würde durch eine Deckelung des Ausbaus stark behindert. Erst ein ausreichend dynamisches Ausbauvolumen sorgt für Investitionen in innovative Technologien und Fertigungsprozesse mit denen nachhaltige Kostensenkungen erreicht werden können.
  • Akzeptanz und Akteursschutz
    Die breite Akzeptanz der Energiewende muss erhalten bleiben. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und anderen kleinen Akteuren am Ausbau erneuerbarer Energien ist dafür entscheidend und schafft nicht zuletzt auch mehr Wettbewerb. Damit weiterhin eine große Vielfalt von Akteuren gewährleistet ist, muss das EEG 2016 geeignete Regelungen treffen. Notwendig ist – ähnlich wie bei der Photovoltaik bereits geschehen – mindestens die Einführung einer sinnvollen Ausnahmeregelung für Windkraftanlagen an Land (de minimis).“

Der EU-rechtlich mögliche Rahmen, Projekte mit bis zu sechs Anlagen mit je bis zu drei MW von Ausschreibungen auszunehmen, müsse dafür ausgeschöpft werden. Bei der Bioenergie müssten im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens Regelungen geschaffen werden, die einen fairen Wettbewerb zwischen Anlagen mit hoher und Anlagen mit niedriger Leistung ermöglichen, analog zum Referenzertragsmodell bei der Windenergie an Land. Darüber hinaus seien adäquate Ausnahmeregelungen (de minimis) notwendig, vor allem für Gülle-Kleinanlagen, Bioabfallvergärungsanlagen, besonders systemdienliche Biogas-Bestandsanlagen sowie Anlagen mit sehr niedriger Leistung.

Die komplexen und heterogenen Projekt-, und Investorenstrukturen, Finanzierungs- und Planungsprozesse erforderten bei der Förderung von PV-Anlagen an Gebäuden die Beibehaltung des derzeitigen EEG-Mengen- und Preisbindungsmechanismus. Den dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien derart drastisch einzuschränken, wie es die Reformvorschläge zum EEG 2016 vorsähen, halten die vier Verbände für klima- und wirtschaftspolitisch falsch. Stattdessen müsse es „unser gemeinsames Ziel sein, die Potenziale für einen Umbau der Energiewirtschaft weiter zu fördern und die Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität auf den Weg zu bringen“.
->Quellen: