DUH-Dienstwagen-Check: Nur acht „grüne Karten“

Informationsfreiheitsgesetz: Bayerns Staatskanzlei muss Werte mitteilen, sagt die DUH

Die Bayerische Staatskanzlei verweigert in diesem Jahr erstmals Angaben über den CO2-Ausstoß des Dienstwagens von Ministerpräsident Horst Seehofer. Die DUH hat daher Klage vor dem Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 9 K 16.1966) eingereicht. „Die CO2-Werte von Dienstautos sind klassische Informationen, auf die Bürger und Verbände Anspruch nach dem Umweltinformationsgesetz haben. Es ist bedauerlich, dass es zur Durchsetzung dieses Anspruchs des Klagewegs bedarf“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt. „Der letzte Politiker, der sich weigerte, die Angaben zu machen, ist der zwischenzeitlich abgewählte Ministerpräsident Rüttgers in NRW. Er verlor den Prozess gegen die DUH und wurde zur Offenlegung der CO2-Werte verurteilt. Wir sind gespannt, wie weit die Bayerische Staatskanzlei gehen wird.“

Bei den Landesregierungen ist ein langsamer Wechsel hin zu weniger durstigen Dienstwagen nur teilweise erkennbar. Nur die Länder Hamburg, Rheinland-Pfalz und Bremen liegen deutlich unter dem letztjährigen Zielwert der EU von 130 g CO2/km. Baden-Württemberg verschlechtert sich im CO2-Ranking von 141 auf 149 g /km und rutscht damit von Platz sechs auf Platz neun ab. Nur Verkehrsminister Winfried Hermann liegt in Baden-Württemberg mit seinem Dienstwagen unter 124 g/km und verzichtet auf den schmutzigen Diesel-Antrieb. Er erhält dafür die „Grüne Karte“. Den größten Sprung nach oben macht Berlin und verbessert sich um knapp zehn Prozent auf Platz fünf. Wie in den Vorjahren fällt ein Bundesland besonders negativ auf: Die Regierung des Freistaats Bayern pflegt ihre Vorliebe für schmutzige, spritschluckende und klimaschädliche Limousinen. Kein einziges bayerisches Regierungsmitglied hält den EU-Klimaschutzwert für Pkw ein.

Auf Landesebene erhalten insgesamt sieben Spitzenpolitiker die „Grüne Karte“. Alle fahren ein Benzin-Hybrid-Dienstwagen mit weniger als 124 g CO2/km. Till Steffen (Justizsenator Hamburg) liegt mit 106 g CO2/km an der Spitze der Landesebene und auch im Gesamtranking der Dienstwagenumfrage. Es folgen Helmuth Markov (zurückgetreten, ehemaliger Justizminister Brandenburg) und Stefan Wenzel (Umweltminister Niedersachsen), deren Fahrzeuge jeweils 110 g CO2/km ausstoßen. Platz vier erhält Winfried Hermann mit 111 g CO2/km. Auf Platz fünf liegt Christian Meyer (Landwirtschaftsminister Niedersachsen) mit einem CO2-Ausstoß von 112 g CO2/km, Dieter Lauinger (Justizminister Thüringen) liegt mit 119 g CO2/km auf Platz sechs. Die siebte „Grüne Karte“ geht an Jens Kerstan (Umweltsenator Hamburg) mit 123 g CO2/km.

Im Parteienvergleich schneidet Bündnis90/Die Grünen mit einem durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 124 g/km als Beste ab. Sie liegt als einzige Partei unter dem CO2-Durchschnittsverbrauch der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland. Es folgt Die Linke mit durchschnittlich 138 g CO2/km, SPD mit 147 g CO2/km und die CDU mit 155 g CO2/km. Schlusslicht sind die Mitglieder der CSU, die im Durchschnitt 162 g CO2/km verbrauchen.

Hintergrund:

Von Januar bis April 2016 befragte die DUH insgesamt 231 deutsche Bundes- und Landespolitiker zu ihren Dienstwagen. Die besonders geschützten Fahrzeuge der Bundeskanzlerin, Verteidigungsministerin, des Finanz-, Innen- und Außenministers und des Bundespräsidenten werden wie in den Vorjahren nicht gewertet. Das Ranking stützt sich wie in den letzten Jahren auf die offiziellen Herstellerangaben zum durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km) der Fahrzeuge. Die DUH legt zudem die amtlichen kWh-Angaben bei (Teil-)Elektroantrieben zugrunde. Bei Plug-In-Fahrzeugen wird der ausgewiesene Stromverbrauch des Fahrzeugs mit dem vom UBA jährlich veröffentlichten Emissionsfaktor des deutschen Strommixes („direkte CO2-Emission je kWh Strom“) zusätzlich berücksichtigt. Eine Berücksichtigung individueller Tankgewohnheiten (Biodiesel bzw. Ökostrom) wie von manchen Politikern gefordert, unterbleibt, da ansonsten ein Vergleich des Energieverbrauchs und der durch den Gebrauch der Fahrzeuge verursachten CO2-Emissionen unmöglich gemacht würde.

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