Deutsche Umwelthilfe stoppte Verbrauchertäuschung bei Daimler
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine irreführende Werbung der Daimler AG zur Mercedes A-Klasse gestoppt. Das Unternehmen hatte die Modellreihe in seiner Broschüre „Verantwortung – Fokus Nachhaltigkeit 2015“ umweltfreundlicher beworben als sie tatsächlich ist. Die DUH hatte die irreführenden Aussagen entdeckt und den Stuttgarter Autobauer dazu aufgefordert, diese zu unterlassen. Daimler verpflichtete sich inzwischen gegenüber der DUH, die Broschüren zu berichtigen, bereits ausgelieferte Exemplare zurückzurufen und zukünftig vergleichbare Verbrauchertäuschungen zu unterlassen.
In ihrer Publikation zur Nachhaltigkeit und Umweltverantwortung des Konzerns hatte Daimler pauschal behauptet, dass die CO2-Emissionen der Mercedes A-Klasse auf 89 g/km reduziert worden seien. Dabei verschwieg sie jedoch, dass dieser Wert nur von einer der insgesamt 17 Motorversionen des Modells erreicht wird. Sechs Versionen der A-Klasse weisen einen offiziellen CO2-Ausstoß zwischen 120 und 134 g/km aus, bei sechs weiteren Versionen liegen die CO2-Emissionen sogar zwischen 150 und 171 g/km.
„Diese Form der Verbrauchertäuschung ist besonders dreist und hat Methode. Daimler macht 16 von 17 käuflichen Fahrzeugen grüner als sie eigentlich sind – wohl wissend, dass dies für viele Kunden die Kaufentscheidung beeinflusst. Hinzu kommt, dass Mercedes Fahrzeuge bei Nachmessungen des realen Kraftstoffverbrauchs und damit der CO2-Emissionen sowie bei den Ausrollwerten mit die höchsten Abweichungen aller deutscher Hersteller zeigen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Auch in der Werbekampagne zur Einführung der neuen S-Klasse im Sommer 2013 verschwieg Daimler die erheblich höheren Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Werte der stärksten Motoren. Erst eine von der DUH erwirkte Einstweilige Verfügung durch das Landgericht Stuttgart beendete die damalige Verbrauchertäuschung.“
Es ist bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass die DUH Daimler wegen irreführender Werbung abmahnt. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte dem Autohersteller im Februar vorgeworfen, die Verbraucher in Modellkatalogen und auf der Konzern-Homepage mit falschen Aussagen zu angeblich minimalen NOx-Emissionen des Diesel-Modells Mercedes-Benz C 220 BlueTEC CDi (Euro 6) zu täuschen. Am 21.3.2016 hatte die DUH vor dem Stuttgarter Landgericht Klage gegen Daimler eingereicht, um diese Verbrauchertäuschung für alle von den Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge gerichtlich untersagen zu lassen.
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