Das 6. Energieforschungsprogramm
Die Ziele für die Förderung von Forschung und Entwicklung für eine zuverlässige und wettbewerbsfähige Energieversorgung schreibt die Bundesregierung in ihrem Energieforschungsprogramm fest. Das aktuelle 6. Energieforschungsprogramm ist konsequent auf die Ziele der Energiewende ausgerichtet. Im Rahmen der langfristig angelegten Förderpolitik des Bundes gewährleistet die gewählte Programmstruktur die notwendige Dynamik und Flexibilität zur Feinjustierung und damit die Grundlagen erfolgreicher Forschungsförderung. Zu den detaillierten Steuerungsmaßnahmen zählen Förderbekanntmachungen und -aufrufe für strategisch wichtige Bereiche. In Beratungsgremien zu übergreifenden Fragen der Energieforschungspolitik, wie der Energiewende-Plattform Forschung und Innovation (BMWi) und dem Forschungsforum Energiewende (BMBF – siehe solarify.eu/wanka-eröffnete-dialogplattform-forschungsforum-energiewende), werden intensive Dialogprozesse zwischen Akteuren entlang der gesamten Innovationskette geführt. Sie werden ergänzt durch die fachspezifischen Forschungsnetzwerke Energie (BMWi) als themenorientierte Instrumente für das Fördern von Transparenz und Austausch zu ausgewählten Förderlinien.
Struktur und beteiligte Ressorts
Die Koordination, die programmatische Ausrichtung und die Weiterentwicklung des Energieforschungsprogramms fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Für die Umsetzung des 6. Energieforschungsprogramms sind das BMWi, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verantwortlich. Die Forschungsförderung innerhalb des Energieforschungsprogramms gliedert sich in die energietechnologische Grundlagenforschung einschließlich gesellschaftlicher Aspekte und in die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Die beteiligten Bundesressorts decken damit die gesamte förderpolitische Innovationskette ab, um grundlegende Ansätze durch Forschungsförderung in wettbewerbsfähige, bezahlbare, umweltschonende und zuverlässige Lösungen für die Energiewende zu transformieren.
Das BMBF ist innerhalb der Bundesregierung alleinig zuständig für die projektorientierte Forschung zur Klärung von Grundlagenfragen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nukleare Sicherheit, Entsorgung, Strahlenforschung und Fusion. Das BMWi verantwortet die Projektförderung der anwendungsorientierten Forschung, der Entwicklung und der Demonstration im gesamten Themenspektrum der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, insbesondere zu Netzen, Speichern und zur Integration erneuerbarer Energien ins Energiesystem, sowie die Nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung. Eine Ausnahme davon bildet die Bioenergieforschung, die beim BMEL angesiedelt ist.
Die institutionelle Förderung der Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) mit Ausnahme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) sowie die Förderung der Fraunhofer Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft fallen in den Zuständigkeitsbereich des BMBF. Das BMWi ist für die institutionelle Förderung des DLR verantwortlich.
Evaluation der Projektförderung im
6. Energieforschungsprogramm
Die Wirksamkeit der Projektförderung bemisst sich durch den mittelfristigen Transfer der erzielten Forschungsergebnisse in die energiewirtschaftliche Praxis und in marktfähige Anwendungen. Darüber hinaus helfen wissenschaftlich-technische Evaluationen umfassender Förderinitiativen dabei, den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu bewerten und künftige FuE-Aktivitäten zu planen. Daher untersuchen die Fördermittelgeber regelmäßig die Wirksamkeit der von ihnen initiierten Fördermaßnahmen durch Evaluationen und Erfolgskontrollen. Derzeit läuft unter anderem eine vergleichende Erfolgskontrolle zur Forschungsinitiative Energiespeicher der Bundesregierung, weitere Maßnahmen in anderen Themenbereichen sind in Vorbereitung.
Folgt: Aktivitäten der Bundesregierung außerhalb des Energieforschungsprogramms