Regierung will E-Mobilität voranbringen
Das Bundeskabinett befasste sich in seiner 103. Sitzung am 18.05.2016 unter anderem mit den Maßnahmen der Regierung zur Förderung der Elektromobilität: Wer ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie von 4.000 Euro – für einen Hybriden gibt es 3.000. Zudem sollen neue Elektroautos zehn Jahre von der Steuer befreit sein, so eine Pressemitteilung.
Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität:
- Bericht zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge (BMWi)
- Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität (BMF)
- Bericht zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland (BMVI)
Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgeber aufladen darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die „Tankfüllung“ wird – anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen – nicht als geldwerter Vorteil versteuert.
Auch Arbeitgeber profitieren von dem Gesetzentwurf: Sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen. Beides sieht der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vor. Die Regelungen sind Teil eines Marktanreizprogramm, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll.
Zehn Jahre steuerfrei
Deshalb spart auch, wer sich ein Elektroauto neu zulegt: Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung.
Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten. Als weiteren Baustein des Pakets nahm das Kabinett den Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Kenntnis. Die Richtlinie regelt den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge – die sogenannte Kaufprämie.
Bundesamt für Wirtschaft zahlt Prämie aus
Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride zu gewähren. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.
Mehr Ladestationen für Elektroautos
Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird das Programm verwalten. Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereitgestellt werden.
Gabriel: E-Mobilitäts-Fortschritte entscheidend für Automobilstandort Deutschland – eine Milliarde Euro
Bundesminister Gabriel: „Fortschritte bei der Elektromobilität sind entscheidend für die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland. Deshalb ist es richtig, mit neuen Anreizen zu einer schnelleren Verbreitung dieser innovativen Technologie beizutragen. Das ist ein wichtiges industriepolitisches Signal. Mit den heute im Kabinett beschlossen Maßnahmen, insbesondere der Kaufprämie, werden umweltfreundliche Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen.“
Für das Paket werden insgesamt 1 Milliarde Euro an öffentlichen Fördergeldern aus dem Energie-und Klimafonds, der vom BMWi verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Kaufprämie wird über eine Förderrichtlinie realisiert. Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
[note Solarify meint: Was vor der Förder-Gießkanne fehlen würde, wäre ein konsequenter Umbau auf Erneuerbare Energien – damit nicht der Auspuff mehr oder weniger ins (Braunkohle-)Kraftwerk verlagert wird. Doch das EEG-2016 soll diesen Ausbau ja „in den Markt integrieren“, eine Verschleierungsformel für „bremsen“…(siehe zudem den Randkommentar rechts!)]
->Quellen: