PREISGÜNSTIG, UMWELTFREUNDLICH, SICHER BEI DER ENERGIEWENDE
Die Energiewende beruht auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Wir wollen den eingeschlagenen Weg weiterentwickeln und uns sowohl im Land, aber auch auf Bundesebene für eine ambitionierte Umsetzung der Energiewende und auf EU-Ebene für die dazu notwendigen Weichenstellungen einsetzen. Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltfreundlichkeit bei der Strom- und Gasversorgung sind für uns der Schlüssel für einen zukunftsfähigen Energiesektor in Baden-Württemberg. Dabei bleibt es unser Ziel, dass den Erneuerbaren Energien die Zukunft gehört.
Wir werden dabei die Interessen der Endverbraucher genauso im Auge haben wie die Anliegen unserer Wirtschaft: Handwerk, Mittelstand und Industrie brauchen eine verlässliche, langfristig ausgerichtete Energiepolitik. Dazu wird die Monitoringrunde zur Versorgungssicherheit mit den betroffenen Verbänden intensiviert. Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sollen auch zukünftig Befreiungen im Rahmen der EEG-Umlage erhalten.
Für das Jahr 2030 wollen wir ambitionierte Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Energieeinsparung festlegen. Richtschnur sind dabei unsere langfristigen Ziele bis 2050: Wir wollen 50 Prozent weniger Endenergieverbrauch als im Jahr 2010, 80 Prozent Erneuerbare Energien und 90 Prozent weniger Treibhausgasausstoß als 1990 erreichen.
Wichtige Rahmenbedingungen für die Energiewende in Deutschland und Baden-Württemberg werden auf der europäischen Ebene gesetzt. Der europäische Ansatz muss weiter gestärkt werden, auch im Hinblick auf die Europäisierung der Strommärkte. Wir setzen uns dafür ein, das Ambitionsniveau der EU-Klima- und Energieziele für 2030 anzuheben und so eine Kohärenz mit der Energiewende sicherzustellen. Wir wollen, dass mehr Forschungsgelder der EU in die Bereiche Erneuerbare Energien und Energieeffizienz geleitet werden. Die Einrichtung der Kompetenzzentren Energie bei den Regierungspräsidien sowie eines Kompetenzzentrums Windenergie bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) haben sich bewährt und sollen gestärkt werden, um mögliche Konflikte im Vorfeld auszuräumen und Akzeptanz zu schaffen.
ERNEUERBARE ENERGIEN ALS MOTOR DER ENERGIEWENDE
Das Land hat in vielen Bereichen der Erneuerbaren Energien seit vielen Jahren Beispielhaftes geleistet. Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter vorantreiben und dafür die Rahmenbedingungen so gestalten, dass ausreichend Anreize für den Ausbau dieser Energiequellen geschaffen werden.
Um erfolgreich zu sein, gilt es die vorhandenen Potenziale bei Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie verantwortungsbewusst zu nutzen. Auch bei einer Umstellung des EEG-Fördersystems auf Ausschreibungen darf die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht behindert werden. Wir brauchen einen technologiespezifischen Ansatz, der den einzelnen Formen von erneuerbaren Energien gerecht wird.
POTENZIALE DER SOLARENERGIE AUSSCHÖPFEN
Wir werden eine Solaroffensive starten, um die Potenziale der Solarenergie im Land besser auszuschöpfen. Solarstrom vom eigenen Dach ist heute günstiger als Strom aus dem Netz. Wir wollen die Chance ergreifen, auf weiteren 50.000 Dächern im Land die Nutzung von Solarenergie zu realisieren. Wir wollen die bestehende Benachteiligung von Mietern gegenüber Eigentümern bei der Nutzung von Strom vom eigenen Dach beseitigen. Dazu werden wir ein Programm entwickeln, das die Kosten der hierfür erforderlichen zusätzlichen Zähler- und Netztechnik in Mietshäusern fördert. Unabhängig davon werden wir uns dafür einsetzen, dass im EEG Mieter analog zu Eigentümern teilweise von der EEG-Umlage befreit werden.
Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Baden-Württemberg bei den Ausschreibungen für Freiflächen-PV verstärkt profitiert. Wir wollen ein Förderprogramm für die große Solarthermie im Zusammenhang mit Wärmenetzen auflegen mit dem Ziel von „Sonnen-Energie-Dörfern“. Erfolgreich umgesetzte Beispiele belegen die Chancen, die in teilweise solargestützten Wärmenetzen stecken.
WINDKRAFT AUSBAUEN
Wir werden den Windenergieausbau in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren fortsetzen mit dem Ziel, einen Beitrag Baden-Württembergs zur Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU, bis 2020 einen Anteil von 38,5 % Strom aus Erneuerbaren Energien zu erreichen, zu leisten. Wir wollen die guten Windstandorte in Baden-Württemberg nutzen, um damit auch den Ausbau der Übertragungsnetze auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen und die Energiewende nicht unnötig zu verteuern und setzen uns für die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen ein. Wir werden uns beim Bund dafür einsetzen, dass bei der Umstellung des EEG auf technologiespezifische Ausschreibungen ein deutschlandweit ausgewogener Ausbau erfolgt.
Wir sind uns bewusst, dass es auch Menschen gibt, die dem Ausbau der Windenergie skeptisch gegenüber stehen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Ausbau der Windkraft mit möglichst geringen Folgen für Mensch, Natur und Landschaft verbunden ist. Um die Akzeptanz der Windenergie vor Ort zu stärken, setzen wir uns für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ein. Wir werden in dem Zusammenhang Angebote zur Unterstützung von Kommunen (z.B. bei Prozessen des Konfliktmanagements) entwickeln und umsetzen.
Unseren besonderen Schutz benötigen Gebiete, die als Bann- und Schonwälder, nationale Naturmonumente, Kernzonen von Biosphärengebieten, Naturschutzgebiete oder als Nationalparke ausgewiesen sind. Sie sind deshalb für die Planung von Windenergiestandorten tabu.
Die bundesgesetzliche Öffnungsklausel im Baugesetzbuch für eine landesgesetzliche Regelung verbindlicher Mindestabstände ist zum 31.12.2015 ausgelaufen.
Die Planungsträger vor Ort sind gehalten, eine eigenständige und gebietsbezogene Abwägung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Abständen zu Wohngebieten.
Wir stellen sicher, dass die Planungsträger die Möglichkeiten nutzen können, im Rahmen der planerischen Abwägung zu Wohngebieten Abstände von 1.000 Meter oder mehr rechtssicher festzulegen.
Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass die interkommunale Zusammenarbeit bei der Ausweisung von Windkraftprojekten gestärkt wird. Wir werden sicherstellen, dass für Windkraftvorhaben zu zahlende Ausgleichsabgaben so weit wie möglich in räumlicher Nähe zu dem jeweiligen Anlagenstandort sachgerecht verwendet werden. Darüber hinaus streben wir an, dass Teile der aus der Verpachtung von landeseigenen Flächen für Windkrafterzeugung resultierenden Einnahmen den Standortkommunen sowie teilweise benachbarten Kommunen zu Gute kommen. Wir sorgen dadurch für mehr Wertschöpfung vor Ort. Im Übrigen wollen wir Pachtzahlungen auf staatlichen Flächen begrenzen.