EFFIZIENT, HOCHWERTIG, NOTWENDIG: KREISLAUFWIRTSCHAFT VORANBRINGEN
Wir wollen die Sekundärrohstoffgewinnung weiter vorantreiben, insbesondere durch die Entwicklung neuer Ansätze zur Rückgewinnung kritischer Technologie rohstoffe, den landesweiten Ausbau der Phosphorrückgewinnung, das Batterierecycling, die Unterstützung beim Ausbau von Recyclinganlagen und die Ausweitung der innovativen Verwertung von Bauabfällen.
HOHE VERWERTUNGSQUOTEN BEI STABILEN GEBÜHREN SICHERN
Eine hochwertige und effiziente Kreislaufwirtschaft ist wichtig für Bürger und Unternehmen im Land. Neben der notwendigen Stärkung der kommunalen Seite soll weiter auch gerade die mittelständische Entsorgungswirtschaft eine faire Chance haben, zum Ziel stabiler Gebühren und hoher Verwertungsquoten beizutragen. Deshalb gilt es auch, die Kreislaufwirtschaft aufgrund der bisher gewonnenen Erfahrungen weiter zu entwickeln, um eine größtmögliche Schonung der Ressourcen durch Rückgewinnung von Wertstoffen zu erreichen.
Mit einem kommunal- und wirtschaftsfreundlichen Wertstoffgesetz, für das wir uns auf Bundesebene stark machen, setzen wir auf die Kommunen als Basis der Kreislaufwirtschaft und Grundlage der Daseinsvorsorge und die mit ihnen kooperierende private Entsorgungswirtschaft. Zur Sicherstellung ausreichender Deponiekapazitäten als Grundlage für den Fortbestand des Wirtschaftsstandorts soll der zukünftige Bedarf im Rahmen einer landesweiten Deponiekonzeption gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erhoben und diese zeitnah umgesetzt werden.
WASSER, BODEN UND LUFT SCHÜTZEN
Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist nicht nur Selbstzweck und eine Verpflichtung den nachfolgenden Generationen gegenüber, sondern dient auch der Gesundheit der Menschen im Lande und dem Erhalt wichtiger Produktionsmittel.
EU-WASSERRAHMENRICHTLINIE UMSETZEN
Das System der SchALVO hat sich bewährt und zur Verbesserung der Grundwassersituation beigetragen, deshalb wollen wir an ihm festhalten. Einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer wollen wir erreichen und erhalten. Bei Landnutzern und in der Gesellschaft wollen wir das Bewusstsein für den Schutz unserer Gewässer schärfen. Ein rechtlicher Rahmen für die Umsetzung besteht mit dem Wasserrecht und dem landwirtschaftlichen Fachrecht. Beim Gewässerrandstreifen sollen keine nicht ständig wasserführenden Gewässer ohne wasserwirtschaftliche Bedeutung erfasst werden. Leistungen der Landwirtschaft sollen soweit immer möglich über die Aktivierung von Ökopunkten, im Rahmen des sogenannten Greenings und Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) anerkannt werden. Die im Wassergesetz enthaltenen Anforderungen werden wir im Rahmen eines Monitoring im Hinblick auf ihre Wirksamkeit überprüfen.
SAUBERES WASSER SCHÜTZEN
Spurenstoffe aus Arzneimitteln, Kosmetikprodukten, Haushalts- und Industriechemikalien sowie der Eintrag von Nährstoffen, vor allem Phosphat, und die Belastung mit Mikroplastik, stellen für den Schutz und die Reinhaltung unserer Gewässer große Herausforderungen dar.
Wir wollen daher die Kommunen beim Ausbau der 4. Reinigungsstufe bei den Kläranlagen weiter unterstützen und die Förderung des Kompetenzzentrums Spurenstoffe fortführen. Den Ausbau der Kläranlagen zur Phosphatentnahme und die Umsetzung einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung wollen wir vorantreiben.
Wir setzen uns dafür ein, dass die relevanten Schadstoffparameter im Rahmen der Abwasserabgabe künftig Berücksichtigung finden können.
Die begonnenen Untersuchungen der Belastung der Gewässer mit Mikroplastik und die Beobachtung im Hinblick auf Umfang und ökologische Auswirkungen gilt es fortzusetzen und weiter zu vertiefen.
Vor dem Hintergrund gravierender Schadensfälle in der letzten Zeit werden wir prüfen, welche Regelungen in den einschlägigen Verordnungen notwendig sind, um Einträge wassergefährdender Stoffe in Gewässer zu verhindern. Wir setzen uns daher unter anderem für anspruchsvolle Regelungen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ein und prüfen den Vollzug der Regelungen in einem Schwerpunktprogramm.
Die grundsätzlich verpflichtende Überprüfung und Sanierung privater Hausanschlüsse ist ein sensibles Thema, dessen Umsetzung großer Sorgfalt bedarf, z.B. im Hinblick auf angemessene Fristen. Wir wollen daher für die Umsetzung dieser Pflicht zunächst mit einem Förderprogramm in wasserwirtschaftlich besonders sensiblen Gebieten erste Erfahrungen sammeln.