TRINKWASSER SCHÜTZEN, FRACKING VERHINDERN!
Wir befürworten ein Verbot von Fracking zur Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten, insbesondere im für die Trinkwasserversorgung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zentral wichtigen trinationalen Bodenseeraum. Sauberes Trinkwasser und die Gesundheit der Menschen haben für uns absoluten Vorrang. Baden-Württemberg ist zudem zu kleinräumig und zu dicht besiedelt, um Fracking zu ermöglichen.
Wir setzen uns daher auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, dass das Bergrecht dahingehend geändert wird, dass in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umwelttoxischen Stoffen zulässig sind. In diesem Sinne werden auch die erforderlichen Ergänzungen am Wasserhaushaltsgesetz des Bundes angestrebt. Dabei muss Fracking zur Gewinnung von Erdöl und -gas verboten werden in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzt werden sowie im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmittel verwendet wird, und in Trinkwassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung.
Zudem setzt sich die Landesregierung für eine gesetzliche Regelung ein, die eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bürgerbeteiligung vor jeder Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas mittels Fracking fordert. Die Landesregierung beabsichtigt zudem, auf die Anrainerstaaten und -kantone des Bodensees zuzugehen, um mit einem vergleichbaren ambitionierten Schutzniveau rund um den Bodensee einen umfassenden und grenzüberschreitenden Gewässerschutz sicherzustellen und alle Gefahren und Risiken auszuschließen.
HOCHWASSERSCHUTZ KONSEQUENT VORANBRINGEN
Für uns ist ein funktionsfähiger Hochwasserschutz von herausragender Bedeutung. Deshalb werden wir unter anderem das Integrierte Rheinprogramm (IRP) planmäßig umsetzen und die darüber hinaus notwendigen Dammsanierungen angehen. Die hierfür erforderlichen Mittel werden wir aus den Einnahmen von Wasserentnahme- und Wassernutzungsentgelt bereitstellen.
Mit den Instrumenten des Hochwasserrisikomanagements werden wir die Hochwasserrisiken im Land zum Schutz der Bevölkerung und im Interesse des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg weiter reduzieren. Die Kommunen unterstützen wir in ihren Aufgaben weiter intensiv. Wir werden prüfen, ob mit einer Änderung des Kommunalabgabenrechts eine flexible Kostenregelung zum Hochwasserschutzregister ermöglicht werden kann, die eine kostenmäßige Gleichbehandlung von Bauvorhaben unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen für durchgeführte Maßnahmen erlaubt.
Die im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms noch offenen Planfeststellungsverfahren sollen zügig abgeschlossen werden. Dabei ist die Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung von grundsätzlicher Bedeutung. Alternativvorschläge aus den jeweiligen Regionen sollen in diesem Rahmen geprüft werden. Wir betreiben zukunftsweisenden ökologischen Hochwasserschutz mit der Verbesserung der Wasserrückhaltung in der Fläche und der Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen. An geeigneten Stellen am Rhein prüfen wir Deichrückverlegungen.
Wir wollen das Wasserentnahmeentgelt weiterentwickeln und damit ressourcenschonendes Verhalten anreizen.
Wir entwickeln die Regelung zum Wassernutzungsentgelt bei der großen Wasserkraft im Sinne der Rechtssicherheit und mit dem Ziel eines angemessenen Entgeltsatzes unter Berücksichtigung des Schweizer Wasserzinses bei den Hochrheinkraftwerken weiter.
UNSERE BÖDEN SCHÜTZEN
Unsere Böden sind als wichtiger Bestandteil des Naturhaushalts eine endliche, kaum erneuerbare und darum wertvolle Ressource, die eine Vielzahl lebensnotwendiger Funktionen erfüllt. Für die Landwirtschaft stellt der Boden die zentrale Produktionsressource dar. Nur intakte Böden gewährleisten gute Erträge und die Erzeugung hochwertiger Lebens- und Futtermittel.
Wir wollen prüfen, ob durch die Einführung einer bodenkundlichen Baubegleitung der schonende Umgang mit Bodenmaterial auf Baustellen gewährleistet werden kann. Der Stellenwert des Schutzgutes Boden wird im Rahmen der Anwendung der Systematik der Ökokonto-Verordnung durch Verzicht auf die Möglichkeit des schutzgutübergreifenden Ausgleichs zugunsten von Ersatzzahlungen gestärkt.
Bei bereits belasteten Böden werden wir uns für eine nachhaltige Sanierungsplanung und Nutzungskonzepte einsetzen.
Das ressortübergreifende Verbundvorhaben Stickstoff BW werden wir ausbauen und gemeinsam mit den betroffenen Akteuren weiterentwickeln.
LUFTQUALITÄT VERBESSERN
Verbrennungsprozesse in Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennungs- und -mitverbrennungsanlagen, aber auch in mittleren Feuerungsanlagen und Kleinfeuerungsanlagen (z.B. Hausbrand) tragen erheblich zur Belastung von Luft, Wasser und Boden mit Schadstoffen wie Feinstaub, Quecksilber und Stickstoffoxiden bei. Dies gilt in ähnlicher Weise für Emissionen aus Tierhaltungsanlagen (z.B. Ammoniak). Um die Luftqualität für alle zu verbessern und Gesundheitsrisiken für die Menschen zu senken, werden wir uns dafür einsetzen, dass die nationalen und EU-Emissionsgrenzwerte den fortschrittlichen Stand der Technik widerspiegeln. Darüber hinaus wollen wir als innovatives Forschungs- und Industrieland Impulse für die Weiterentwicklung des Stands der Technik und die innovationsfördernde Anwendung des bestverfügbaren Stands der Technik setzen.
Folgt: KOMPETENT UND PARTNERSCHAFTLICH IN DER UMWELTVERWALTUNG