Publikationen sollen kostenfrei zugänglich werden
Wissenschaftliche Publikationen, an denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Helmholtz-Gemeinschaft beteiligt sind, sollen der Allgemeinheit offen zur Verfügung stehen. Das sieht eine neue Open-Access-Richtlinie vor, welche die Mitgliederversammlung der größten deutschen Forschungsgemeinschaft jetzt verabschiedet hat. Die Publikationen sollen demnach in den Naturwissenschaften spätestens nach sechs Monaten und in den Geistes- und Sozialwissenschaften spätestens nach zwölf Monaten kostenfrei zugänglich sein.
„Mit dem Beschluss dieser neuen Richtlinie fördert die Helmholtz-Gemeinschaft den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen nachhaltig“, sagt Otmar D. Wiestler, der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft. „Wir verbessern damit den umfassenden Transfer unserer Ergebnisse in die Gesellschaft, die Wissenschaft und die Wirtschaft weiter.“ Mit der Richtlinie leiste die Helmholtz-Gemeinschaft überdies einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der gerade vorgestellten Open-Science-Strategie der G7-Wissenschaftsministerien und setze auch die Verankerung von Open Science im Europäischen Forschungsraum engagiert um.
Die Helmholtz-Gemeinschaft setzt sich seit vielen Jahren für den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Forschungsdaten und Software ein. Sie gehörte 2003 zu den Erstunterzeichnern der „Berliner Erklärung“ über den Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. Seit 2005 unterstützt das eigens gegründete „Helmholtz Open Science Koordinationsbüro“ die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Gemeinschaft bei der Umsetzung von Open Science. Diese machen ihre Veröffentlichungen in vielen Helmholtz-Zentren unter anderem auf öffentlich zugänglichen Dokumentenservern, so genannten Repositorien, kostenfrei zugänglich und publizieren verstärkt in Open-Access-Zeitschriften.
„Die jetzt verabschiedete übergreifende Open-Access-Richtlinie bietet allen 18 Helmholtz-Zentren einen klaren und verlässlichen Handlungsrahmen für die Transformation wissenschaftlicher Ergebnisse hin zu Open Access“, sagt Helmholtz-Präsident Wiestler. So könne die Richtlinie beispielsweise durch Publikationen in Open-Access-Zeitschriften oder durch Zweitveröffentlichungen auf Repositorien umgesetzt werden. Die freie Wahl eines qualitätsgesicherten Publikationsorgans für die Erstveröffentlichung, das dem Forschungsergebnis die optimale Aufmerksamkeit verschafft, ist davon nicht berührt.
Bereits seit dem Jahr 2013 gilt für Empfänger einer Förderung aus dem Impuls- und Vernetzungsfonds der Helmholtz-Gemeinschaft eine Regelung, die der jetzt verabschiedeten ähnlich ist und sich an den Open-Access-Regelungen im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020 orientiert. „Unsere neue Open-Access-Richtlinie greift die wachsenden Bedeutung von Open Science auf“, sagt Wiestler. „Wir weiten damit den offenen Zugang zu wissenschaftlicher Information systematisch und substanziell aus.“
Die Helmholtz-Gemeinschaft leistet Beiträge zur Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch wissenschaftliche Spitzenleistungen in sechs Forschungsbereichen: Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Schlüsseltechnologien, Materie sowie Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr. Die Helmholtz-Gemeinschaft ist mit rund 38.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 18 Forschungszentren und einem Jahresbudget von vier Milliarden Euro die größte Wissenschaftsorganisation Deutschlands. Ihre Arbeit steht in der Tradition des großen Naturforschers Hermann von Helmholtz (1821-1894).
->Quellen und mehr: