Grafenrheinfeld soll grüne Wiese werden

Unterlagen zum Rückbau öffentlich ausgelegt

Das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden. Das bekräftigte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf anlässlich der öffentlichen Auslegung entsprechender Verfahrensunterlagen durch das Münchner Umweltministerium: „Der Rückbau der Kernkraftwerke ist eine der größten anstehenden umweltpolitischen Aufgaben. In Grafenrheinfeld soll wieder eine grüne Wiese entstehen.“

Der Rückbau erfolge „unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben wie der Betrieb der Anlagen. Die Genehmigung erfolgt nur nach einer intensiven behördlichen Prüfung. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt steht an erster Stelle. Wir sorgen im gesamten Verfahren für Transparenz“, so Scharf.

Nach dem Ablauf der im Atomgesetz des Bundes festgelegten Laufzeiten setzt die Staatsregierung auf den Rückbau der Kraftwerke. Um den Rückbau fachlich zu begleiten, wurde ein neues Kompetenzzentrum Strahlenschutz in Kulmbach eingerichtet. Das Kompetenzzentrum bündelt alle Aufgaben rund um den Strahlenschutz, der beim Rückbau eine herausragende Bedeutung hat. Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle Anlagenteile, die zurückgebaut werden, müssen getestet und freigegeben werden. Die Stilllegung ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber.

Der Betreiber E.ON hat auf Grundlage des Atomgesetzes des Bundes eine Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld beantragt. Neben dem Antrag werden weitere Unterlagen wie beispielsweise die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur öffentlichen Einsicht durch jeden interessierten Bürger ausgelegt.

[note Die Auslegung der Unterlagen erfolgt vom 27. Mai 2016 bis 27. Juli 2016 bei folgenden Stellen:

  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr,
  • Gemeindeverwaltung Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4, montags bis freitags 7:15 bis 12 Uhr, dienstags 15 bis 16:30 Uhr, donnerstags 15 bis 17:15 Uhr
  • Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, 2. Stock, Raum  276, montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 14 bis 16 Uhr, donnerstags 14 bis 17 Uhr.]

Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der vorgenannten Stellen zu erheben. Zur mündlichen Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen wird ein Erörterungstermin stattfinden. Das Datum dafür steht noch nicht fest.

->Quellen: