Ausschreibungen ersetzen altes Vergütungssystem
Merkel und Gabriel sprachen von einem Paradigmenwechsel durch die Umstellung des Fördersystems im EEG. Ab 2017 fällt die garantierte Vergütung für die Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energien weg. Gefördert werden dann die Anlagen, die mit den wenigsten Subventionen auskommen. Die Abnahme von Strommengen wird dann ausgeschrieben, Stromproduzenten bewerben sich auf die Förderung. Bund und Länder bekannten sich zum Ausbaukorridor, sagte die Bundeskanzlerin. Bis zum Jahr 2025 sollen etwa 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs Ökostrom sein. Derzeit liegt der Anteil bei über 30 Prozent.
Die Bundesregierung erklärt: Was ist neu am EEG–Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016?
Die drei Leitgedanken der Reform:
1. Der Ausbaukorridor, der vereinbart werden soll, wird eingehalten. Das heißt, dieser Ausbaukorridor soll weder über- noch unterschritten werden.
2. Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen insgesamt möglichst gering gehalten werden. Das soll vor allem durch die Ausschreibung unterstützt werden. Eingeführt werden Ausschreibungen für alle großen Photovoltaik-Anlagen, für Windenergieanlagen an Land und auf See sowie für Biomasseanlagen ein. Künftig werden damit rund 80 Prozent der Strommenge aus Neuanlagen ausgeschrieben.
3. Die Ausschreibungen sollen für alle Akteure faire Chancen bieten. Das bedeutet, dass auch die vielen kleinen Akteure – Bürgerenergiegenossenschaften und ähnliche – weiterhin Teil der Energiewende sind und in dem Rahmen ihre gute Arbeit fortsetzen können.
Folgt: Kontroverses Medienecho