Kabinett beschließt Ausschreibungen

Hier wird an der Energiewende gearbeitet - Plakat am BMWi - Foto © Gerhard Hofmann Agentur Zukunft 20140603

Hier wird an der Energiewende gearbeitet – wirklich? (Plakat am BMWi) – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Kerninhalte (laut Mitteilung des BMWi):

„1. Wettbewerbliche Ausschreibungen steuern den Ausbau und begrenzen die Kosten

Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für die einzelnen Technologien haben wir jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:

Wind an Land:
Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h. 2017, 2018 und 2019, 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr. Der bisherige Ausbaupfad wurde in den letzten zwei Jahren wegen des übermäßig starken Windausbaus überschritten. Wir reagieren und steuern nach: mit der Festlegung der Ausschreibungsmenge, einer Einmal-Degression von 5 % zum 1. Juni 2017 – für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt – und einer Anpassung des atmenden Deckels für den Fall, dass der Zubau über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen greift. Damit wirken wir Vorzieheffekten und den damit verbundenen Marktverzerrungen entgegen.

Photovoltaik:
Es werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 kW einbezogen: Alle großen PV-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb.
Wind auf See:
Das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 wird beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, werden mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Zudem sind sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestellt werden muss, aber zugleich für die betroffene Industrie kein „Fadenriss“ entstehen darf.

Biomasse:
Beim Thema Biomasse konnte beim letzten Koalitionsausschuss ein Kompromiss gefunden werden. Er beinhaltet folgende Punkte: 150 MW Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt.

2. Akteursvielfalt bleibt erhalten

Die Akteursvielfalt bleibt mit dem EEG 2016 erhalten. Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften, damit sie faire Chancen haben. Generell wurde im Ausschreibungsdesign, wo es möglich war, jeweils die Variante gewählt, die besser für die Akteursvielfalt ist.

3. Erneuerbaren- und Netzausbau werden besser verzahnt

Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest. Dennoch ist hier noch mehr Tempo gefragt. Schnellerer Netzausbau senkt die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren und macht sie sozial und wirtschaftspolitisch verträglich.

Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben. Dies betrifft vor allem Norddeutschland. Daher wird übergangsweise der Windenergieausbau an Land dort lokal entsprechend angepasst, wo sich Netzengpässe verstärkt zeigen. Das bedeutet, die Ausschreibungsmenge in Norddeutschland wird auf den Wert von 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013-2015 festgelegt. Die restlichen Ausbaumengen fallen aber nicht weg, sondern werden über die übrigen Regionen in Deutschland verteilt.

Der Gesetzentwurf wird nun im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Ziel ist ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.“

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