„Standortauswahl im Dialog mit den Regionen“ – Diskussion über geowissenschaftliche Kriterien für Endlagerstandort und Methodik für Sicherheitsuntersuchungen
Mit ihrer 31. Sitzung am 15.06.2016 setzte die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) ihre Arbeit am Abschlussbericht fort. Sie befasste sich unter anderem mit den Kapiteln ihres Berichtes, in denen die geowissenschaftlichen Kriterien für die Auswahl eines Endlagerstandortes und die Methodik für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen beschrieben werden. Siehe auch die ausführlichen Stellungnahmen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland.
Weitere Entwürfe beschreiben die Bürgerbeteiligung bei der Standortsuche, die von der Kommission favorisierte sogenannte ,,Standortauswahl im Dialog mit den Regionen“. Die Mitglieder des Gremiums beschlossen nach dritter Lesung unter anderem Unterkapitel zu Akteuren und Gremien sowie dem Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kommissions-Drucksache 180h, Kapitel 7.3 und 7.4).
Die im Kapitel 7.3 genannten Gremien werden von der Kommission in dem bereits beschlossenen Kapitel 7.2.1 als „Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden, die ein eigenes Handlungsfeld bilden sollen. In dem anderen Handlungsfeld werden rechtsschutzrelevante „Grundformen“, Stellungnahmen, Erörterungstermine, strategische Umweltprüfung und Behördenbeteiligung, aufgeführt. Begründet wird die Erweiterung damit, dass die „besondere Art“ der Aufgabenstellung „neuartige Beteiligungsformen“ erfordere, „um die Bürger der zu untersuchenden Regionen frühzeitig und dialogorientiert an der Entscheidungsvorbereitung zu beteiligen“. Zwar sei eine gesetzliche Verankerung der erweiterten Beteiligungsgremien vorgesehen, diese Beteiligung solle aber „jenseits rechtlich festgeschriebener Routinen organisiert werden. Dadurch kann lokalen Besonderheiten Rechnung getragen und auch in konfliktreichen Beteiligungsphasen Flexibilität ermöglicht werden“, heißt es in Kapitel 7.2.1.
Gegliedert werden die neu zu schaffenden Gremien in der erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung in „national“, „überregional“ und „regional“. Der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei in drei Phasen unterteilt. Phase 1 mündet danach in den „Vorschlag für die übertägig zu erkundeten Standortregionen“, Phase 2 in den „Vorschlag für die untertägig zu erkundeten Standorte“ und Phase 3 in „Standortvorschlag und Standortvereinbarung“.
Folgt: Neu: Nationales Begleitgremium und Partizipationsbeauftragter