BUND: Mängel im Endlager-Suchbericht

  • Bericht der Endlager-Suchkommission für BUND bisher nicht zustimmungsfähig.
  • Sondervotum angekündigt.
  • Nachbesserungen beim Rechtsschutz, bei geologischen Kriterien und im Umgang mit Gorleben gefordert

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat kritisiert, dass die vom Bundesrat und Bundestag eingesetzte „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ ihren Bericht überhastet fertigstellt. Die Kommission habe lediglich die im Standortauswahlgesetz vorgesehene Möglichkeit genutzt, ihre Tätigkeit um ein halbes Jahr zu verlängern und müsse deshalb den Bericht schon Ende Juni abliefern.

„Zwei Wochen vor Schluss sind noch viele zentrale Fragen ungeklärt. Auch die von der Kommission versprochene umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben. Mehrfach habe ich Gründlichkeit vor Schnelligkeit eingefordert, dieses Prinzip wäre dem Jahrtausend-Problem des strahlenden Atommülls angemessener gewesen“, sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier, der den Umweltverband in der Kommission vertritt. Dem Vorschlag des BUND, die Tätigkeit der Kommission bis Ende 2016 zu verlängern, sei die Mehrheit der Kommission leider nicht gefolgt.

„Wir haben uns an der Kommission beteiligt, um das im Standortauswahlgesetz vorgesehene Such-Verfahren, vor allem die dabei vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung und die Rechtsschutzmöglichkeiten für Betroffene und infrage kommende Standorte zu verbessern. Einiges in dieser Richtung konnten wir zwar erreichen, nach jetzigem Stand ist der Bericht für uns jedoch nicht zustimmungsfähig. Zentrale in der Kommission nach wie vor ungelöste Probleme verhindern ein Vorankommen bei der Suche nach einem Atommüll-Lager. Auch deshalb werden wir als BUND auf jeden Fall ein Sondervotum zum Bericht der Kommission abgeben“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Außerdem fordern wir nach wie vor, dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten“, so Weiger.

Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher BUND-Interventionen. Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich. Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.

Brunsmeier: „Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher Standort ausgeschlossen werden.“

->Quelle: