Zwei inhaltlich und administrativ voneinander unabhängige aber komplementäre Initiativen
Wie der bundestagseigene Pressedienst „heute im bundestag“ berichtet, hätten „bereits in der laufenden Exzellenzinitiative kleine und mittlere Universitäten bewiesen, dass Exzellenz keine Frage der Größe ist“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8758) auf eine Kleine Anfrage (18/8535) der Fraktion Die Linke hervor, die wissen wollte, vor welchen Herausforderungen kleine und mittlere Hochschulen derzeit stehen.
Ende Mai 2016 hatte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern unter anderem die Vereinbarung „Innovative Hochschule“ getroffen, die die Förderung von kleinen und mittleren Hochschulen im Bereich Ideen-, Wissens- und Technologietransfer vorsieht. Die Bundesregierung schreibt, dass die Größe der Universitäten, die derzeit mit einem Zukunftskonzept versehen werden, variiere. Bezogen auf die Anzahl der Studenten liege sie beispielsweise zwischen knapp 11.000 Studierenden an der Universität Konstanz und mehr als 50.000 Studenten an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Programm zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten, der „Exzellenzstrategie“, seien alle Universitäten antragsberechtigt.(hib/ROL)
[note Förderprogramm Innovative Hochschule
Am 20.05.2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern (siehe solarify.eu/gemeinsame-wissenschaftskonferenz) zwei Vereinbarungen über Förderprogramme zur Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems auf den Weg gebracht:
- Einerseits einen Pakt zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten (s. solarify.eu/foerderung-wissenschaftlichen-nachwuchses) sowie andererseits
- die Vereinbarung „Innovative Hochschule“ (s. solarify.eu/foerderinitiative-innovative-hochschule).
Die Vereinbarung Innovative Hochschule sieht die Förderung von kleinen und mittleren Hochschulen im Bereich Ideen-, Wissens- und Technologietransfer vor. Dieses Programm wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka, in Folge der Kritik des am 22.04.2016 von der GWK beschlossenen Konzepts zur Exzellenzinitiative (z. B. Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 11.05.2016) vorgestellt und soll neben der Exzellenzforschung andere wichtige Leistungsbereiche der Hochschullandschaft fördern (siehe SPIEGEL ONLINE vom 29.03.2016).]
Stärkung des deutschen Hochschulsystems
Die Internationale Expertenkommission zur Evaluation der Exzellenzinitiative unter der Leitung von Prof. Dieter Imboden hatte in ihrem Endbericht vom Januar 2016 empfohlen, das Ziel der Stärkung der universitären Spitzenforschung konsequent in den Fokus eines Nachfolgeprogramms zur Exzellenzinitiative zu nehmen und nicht mit anderen Zielen zu vermischen. Dieser Empfehlung sind die Bundesregierung und die Regierungen der Länder gefolgt und legen mit den Verwaltungsvereinbarungen zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten – „Exzellenzstrategie“ und zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ (s.o.) zwei inhaltlich und administrativ voneinander unabhängige aber komplementäre Initiativen zur Erfüllung der Ziele des Grundsatzbeschlusses zur Stärkung des deutschen Hochschulsystems vor.
Im Rahmen der Letzteren wird die Umsetzung der Transferstrategie der Hochschulen für die Profilierung der gesamten Hochschule oder in ausgewählten thematischen Bereichen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer gefördert. Dabei wird der strategische Auf- und Ausbau der mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen angestrebt. Der Rahmen der Förderung wird insbesondere durch die in der Vereinbarung definierten Programmziele, den Gegenstand der Förderung und die Antragsberechtigung gesetzt.
Entscheidend ist, dass die Vorhaben in eine kohärente Transferstrategie der Hochschulen eingebunden sind, gemeinsame fachliche Schwerpunkte der Hochschule und ihrer Partner, Stärken und Schwächen vorhandener Transferstrukturen und -aktivitäten sowie Bedarfe, Beiträge und die Bereitschaft zur längerfristigen Zusammenarbeit der Kooperationspartner formulieren.
->Quelle: bundestag.de/hib/428406