Grundsätzliche Billigung des Systemwechsels bei der Öko-Stromförderung
Trotz zahlreicher Änderungsvorschläge stimmte der Bundesrat am 17.06.2016 mit der grundsätzlichen Zielrichtung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2016 und der darin vorgesehenen Umstellung des Fördersystems von einer staatlich festgesetzten Vergütung zu einem Bieterwettbewerb überein. „Der Zuwachs an erneuerbaren Energie wird künftig ausgeschrieben. Damit soll die Ausbaumenge gesteuert und an den Markt herangeführt werden. Zugleich sollen so die Kosten des Ausbaus begrenzt werden. Ferner soll die Akteursvielfalt in diesem Sektor erhalten bleiben.“ So heißt es auf der Bundesrats-Webseite.
Zahlreiche Detailänderungen gewünscht
Die Länder sehen dennoch im Detail Nachbesserungsbedarf.
- So sollen die Termine für die ersten beiden Ausschreibungen zeitlich gestreckt werden – der zweite Gebotstermin soll erst Mitte 2019 anstatt bereits im Dezember 2017 stattfinden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der ersten Runde auch tatsächlich genutzt werden können. Nicht realisierte Projekte sollen zudem dem Ausschreibungsvolumen wieder zugeschlagen werden.
- Das System der zuschaltbaren Lasten, das auf Anregung des Bundesrates in den Entwurf aufgenommen wurde, soll technologieoffener ausgestaltet werden, um eine breitere Anwendung in den verschiedenen Sektoren zu ermöglichen.
- Schließlich setzen sich die Länder für eine Absenkung des Schwellenwertes für die Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen ein. Dadurch soll es diesen Unternehmen ermöglicht werden Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich zu realisieren.
Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.
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