BUND früh-bilanziert Endlager-Kommission

0. Arbeitsweise der Kommission

Erschwert wurde die inhaltliche Arbeit der Kommission durch die Versuche der AKW-Betreiber, sich durch Klagen oder eine geplante Aufspaltung in Teil-Unternehmen (e.on) vor den Kosten von Atommülllagerung und Standortsuche zu drücken. Ansonsten versucht die Kommission möglichst transparent zu arbeiten : Live -Übertragungen von Kommissions- Sitzungen, Wortprotokolle, Podcasts der AG-Sitzungen und Arbeitsmaterialien werden grundsätzlich im Internet veröffentlicht.

1. Evaluierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG)

Der BUND hat seine Arbeit in der Kommission stark auf diesen Bereich konzentriert. Klaus Brunsmeier war einer der zwei Vorsitzenden der zuständigen Arbeitsgruppe.

a) Was wurde bisher erreicht:

  • Eine neue Behördenstruktur, die Klarheit schafft und eine neue staatliche Endlagergesellschaft als Vorhabenträger vorsieht.
  • Verbesserung des Rechtsschutzes: Gerichtliche Überprüfung der Standortauswahl und der Lager – Genehmigung wird eingeführt.
  • Kommission verständigt sich auf Definition des „Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit“ im Gesetz und gesetzliche Fixierung des komparativen Verfahrens.
  • Kommission fordert generelles Export -Verbot für abgebrannte Brennelemente.
  • Verlängerung der Gorleben -Veränderungssperre nur bis März 2017 – Kommission fordert allgemeine Regelung zur Sicherung potentieller Standorte.

b) Was wurde nicht erreicht?

  • Es wird keine umfassende Novelle des StandAG während der Arbeitszeit der Kommission mehr geben. Aber: Kurzfristige Novelle des StandAG zum gesellsch aftlichen Begleitgremium und des Atomgesetzes zur Behördenstruktur ist in Vorbereitung.
  • Die Arbeitszeit der Kommission wird nicht wie vom BUND gefordert bis Ende 2016 verlängert.

c) Was ist noch offen?

  • Beibehaltung der Rechtsschutzmöglichkeit in § 17 Sta ndAG.
  • Zukünftige Stellung des Standortes Gorleben im Verfahren.
  • Gesetzliche Umsetzung der Änderungen im Verfahren und in der Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Transparenz von Geo -Daten und Informationsrechte.
  • Rechtsstellung und Überprüfung der allg. Sicherheitsanforderungen.
  • Verfassungsrechtliche Absicherung des Atomausstiegs (Prüfauftrag an Gesetzgeber)

d) Forderungen des BUND:

  • Gorleben muss aus dem Verfahren genommen werden.
  • Der Rechtsschutz in § 17 (vor Festlegung der Standorte für die untertägige Erkundung) muss erhalten bleiben.

Folgt: 2. Beteiligung der Öffentlichkeit