2. Beteiligung der Öffentlichkeit
a) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission litt unter zentralen Schwächen:
- Die Kommission hat es nicht geschafft, eine breite gesellschaftliche Debatte über das Standortauswahlverfahren zu starten.
- Es hat keine ausreichende Auseinandersetzung mit den Fehlern der Vergangenheit gegeben. Die Kommission hat sich nicht getraut, Betroffenheit zu erzeugen.
- Es wird aus Zeitgründen keine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit mehr am Berichtsentwurf bis zum Ende der Arbeitszeit der Kommission zum 30.6.2016 geben können. Allerdings ist vorgesehen, diese Beteiligung unter der Trägerschaft des BfE und des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages über den Sommer nachzuholen.
Es hat aber Möglichkeiten für die interessierte Öffentlichkeit gegeben, sich in begrenzter Weise an der Arbeit der Kommission zu beteiligen:
- „Bürgerdialog Standortsuche“ am 20. Juni 2015.
- Workshop-Reihe mit Vertretern der Regionen.
- Workshop-Reihe mit jungen Erwachsenen und Beteiligungspraktikern.
- Fachworkshop „Kriterien für die Standortauswahl“.
- Diskussion des Berichtsentwurfes der Kommission im Internet und Ende April in Berlin.
Die Beteiligungsformate der Kommission waren zwar ernst gemeint, alle hatten aber Schwächen. Die Zusammensetzung der Formate war nicht optimal, es gab Probleme mit der gleichen Augenhöhe und der Kommission fehlten oft Zeit oderWille, sich intensiv mit den Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dennoch sind einige Impulse aus der Beteiligung aufgegriffen worden.
b) Beteiligung im Auswahlverfahren
Die Kommission hat sich auf einige gute Vorschläge zu Verbesserung der Beteiligung verständigt:
- Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums unmittelbar nach Beendigung der Arbeit der Kommission.
- Beteiligung soll frühzeitiger im Verfahren erfolgen als bisher im Gesetz vorgesehen (gesetzlich festgeschriebener Zwischenbericht der BGE zu den in Betracht kommenden Teilgebieten) .
- Zentrale Rolle für betroffene Regionen: Regionalkonferenzen als kontinuierliche Beteiligungsinstitutionen.
- Diese erhalten ein gesetzlich geregeltes Nachprüfrecht und gesetzlich geregelte Ressourcen.
- „Fachkonferenz Teilgebiete“ und „Fachkonferenz Rat der Regionen“ als weitere sinnvolle Ergänzungen der bisherigen Regelung.
Diese Vorschläge werden vom BUND unterstützt. Allerdings sind sie nur sinnvoll, wenn die Rechte der neuen regionalen Gremien im Zweifel auch gerichtlich durchgesetzt werden können. Der BUND fordert, dass auch der „Rat der Regionen“ eine eigene Institution mit einem gesetzlich festgeschriebenen Nachprüfrecht wird.
Folgt: 3. Entscheidungsgrundlagen (Kriterien , Sicherheitsanforderungen)