Bürgerenergiegenossenschaften haben keine Planungskosten
Letzte Bemerkung von Ihnen, auf die ich eingehen möchte: Wir machen das nur für die Konzerne. – Jetzt will ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Frau Kipping, es wäre nicht schlecht, wenn Sie das Gesetz zur Kenntnis nehmen würden, anstatt Dinge zu behaupten, bei denen das Gegenteil richtig ist und die im Gesetz stehen. Sie haben gerade gesagt: Wie wollen wir es erreichen, dass die kleinen Bürgerenergiegenossenschaften die Planungskosten bezahlen? Das können sie doch gar nicht. – Das haben Sie hier fast wörtlich gesagt. Schauen Sie einmal ins Gesetz: Diese Genossenschaften haben gar keine Planungskosten. – Wissen Sie, was eine Bürgerenergiegenossenschaft braucht, um sich an einer Ausschreibung zu beteiligen? Erstens ein Grundstück – das ist nicht schlecht, wenn man eine Windenergieanlage aufstellen will – und zweitens ein Windgutachten; das war es.
Das Risiko der Planungskosten von 100.000 Euro pro Anlage müssen eben nur die Unternehmen tragen, nicht die Bürgerenergiegenossenschaften. Das ist eine Privilegierung. Behaupten Sie doch nichts Falsches. Sie schrecken mit solchen Argumenten die Leute ab, sich für Windenergie zu engagieren, die wegen der Kosten keine Angst zu haben brauchen. Warum betreiben Sie eine solche Propaganda? Wo haben sich bei einer Ausschreibung für Photovoltaikanlagen die meisten Energiegenossenschaften gemeldet? Als der Ausschreibungspreis am niedrigsten war! Das war nach drei Ausschreibungsrunden, als der Preis nicht mehr bei elf Cent, neun Cent, sondern bei zum Teil unter sieben Cent pro Kilowattstunde lag. Warum kommt man zu solchen Preisreduzierungen? Das ist ganz einfach. Wenn der Deutsche Bundestag, wenn der Staat die Preise festlegt, dann rechnet sich doch jeder aus, wie hoch er gehen kann, damit er sich eine Scheibe vom Kuchen abschneiden kann. Dabei kommen Sie auf Einnahmen von 30.000 bis 40.000 Euro pro Hektar im Jahr. Das ist ein wunderbares Einkommen. Ein paar Arbeitnehmer in Deutschland würden sich freuen, wenn sie so viel hätten. Diese Summe kommt dadurch zustande, dass der Staat die Preise festsetzt.
Ausschreibungen
Jetzt gehen wir in die Ausschreibung. In der Ausschreibung kann man dieses Spiel nicht mehr weitertreiben. Deswegen haben die Bürgerenergiegenossenschaften bei Photovoltaikanlagen genau da die Chance gehabt, als die Preise am niedrigsten waren. Das hilft den Genossenschaften, aber das hilft eben auch den Menschen.
Meine Bitte ist, dass wir versuchen, uns von Weltuntergangsszenarien zu verabschieden, sowohl bei den Preisen als auch bei der Energiewende. Es wäre besser, sich anzuschauen, was im Gesetz steht, und sich darüber zu freuen, dass der Erfolg der Energiewende nicht zu bremsen ist und übrigens auch die Erneuerbaren nicht. Dies muss jedoch in einer Art und Weise geschehen, dass uns die Leute nicht einen Vogel dafür zeigen, dass wir Anlagen bauen, aber den Strom nicht transportieren können. Dann halten uns die Leute schlicht für bekloppt. Ich finde, der Ruf der Politik sollte nicht dadurch noch schlechter werden, dass dieser Eindruck durch die Gesetzgebung bestätigt wird.
->Quellen: