EEG 2016: Kosten für erneuerbare Energien senken
Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im April 2000 haben die erneuerbaren Energien in Deutschland bis heute einen Anteil von 33 Prozent an der Stromerzeugung erreicht. Das ist ein großer Erfolg. Bis 2025 soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion zwischen 40 und 45 Prozent, 2035 zwischen 55 und 60 Prozent und 2050 bei 80 Prozent liegen. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien bleibt Ziel von Energiewende und Klimaschutz. Die SPD-Bundestagsfraktion und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) haben bei der Gestaltung der Energiewende neben der Umweltverträglichkeit auch die Versorgungssicherheit und die Energiekosten für private Haushalte und Gewerbe im Blick. Letzteres droht aus dem Ruder zu laufen.
Mit dem EEG 2016 sollen der weitere Kostenanstieg verringert, der Ausbau planvoll gesteuert und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt herangeführt werden.
Dazu hat der Bundestag am 24.06.2016 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2016) (Drs. 18/8860) in 1. Lesung beraten.
Förderungen der Erneuerbaren durch Ausschreibungen ermitteln
Bisher wurde die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern wie Sonne und Wind staatlich festgelegt. Bereits mit dem EEG 2014 wurde die Dynamik stark ansteigender Energiekosten durchbrochen. Zudem wurde festgelegt, dass ab 2017 die Förderung der Erneuerbaren durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird. Dies soll im EEG 2016 geregelt werden. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet.
Die Ausschreibungen sind bereits in mehreren Ausschreibungsrunden zu Photovoltaik (PVV)-Freiflächenanlagen erfolgreich erprobt worden. Dabei hat sich gezeigt, dass die Einspeisevergütung tendenziell sinkt, ohne dass die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren gefährdet wird. Gleichzeitig ermöglichen die Ausschreibungen eine bessere Synchronisation mit dem Netzausbau. Außerdem wird so die Planungssicherheit für die anderen Akteure der Stromwirtschaft verbessert. Grundlage für die Ausschreibungen sind die Umwelt- und Energiepolitischen Beihilfeleitlinien der Europäischen Kommission.
Mit dem Gesetzentwurf werden die jährlichen Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien gesetzlich festgelegt:
- Der Ausbau von Windenergie an Land (Onshore) soll in den Jahren 2017, 2018 und 2019 mit 2,8 Gigawatt (GW) brutto pro Jahr erfolgen. Ab 2020 bis 2025 soll die Menge auf 2,9 GW ansteigen. Die Ertüchtigung von bestehenden Anlagen (Repowering) ist darin inbegriffen. In den vergangenen Jahren wurde der Ausbaukorridor von Onshore-Windparks erheblich überschritten. Die Degression in der Höhe der Einspeisevergütung konnte die Ausbaugeschwindigkeit nicht mindern. Um weitere Vorzieheffekte beim Ausbau der erneuerbaren Energien, also dem verstärkten Ausbau bevor die Ausschreibungen greifen, zu verringern, soll es eine Einmaldegression der Vergütung für Wind an Land von fünf Prozent ab dem 1. Juni 2017 geben. Eine schärfere Kürzung droht bei weiterhin zu hohem Zubau. Diese Maßnahme ist nicht zuletzt auch aufgrund gesunkener Kapitalkosten energiepolitisch geboten.
- Windenergie auf See (Offshore) soll so ausgebaut werden, dass die Industrialisierung dieser Technologie gelingt und dadurch Preissenkungen erreicht werden. Das Ausbauziel von 6,5 GW bis 2020 wird voraussichtlich um 1,2 GW überschritten. Bis 2030 sollen 15 GW erreicht werden. Deshalb sollen von 2021 bis 2030 jährlich 730 Megawatt (MW) hinzugebaut werden.
- Bei der Photovoltaik (PV) sollen pro Jahr 600 MW ausgeschrieben werden. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 750 Kilowatt (kW) einbezogen: Alle großen PV-Anlagen stellen sich somit dem Wettbewerb. Zusammen mit den kleineren Dachflächenanlagen sollen wieder 2,5 GW pro Jahr erreicht werden. Für diese kleinen Anlagen gilt, dass sie auch dann gefördert werden, wenn die Photovoltaik insgesamt eine Leistung von 52 GW erreicht hat. Anderenfalls wäre die Ausschreibungsmenge für PV-Anlagen in 2017 wahrscheinlich zu gering.
- Bei der Biomasse sollen in den Jahren 2017 bis 2019 150 MW pro Jahr und danach bis 2022 200 MW pro Jahr hinzukommen. Dabei dürfen sich Bestandsanlagen nach dem Auslaufen ihrer bisherigen Förderung an den Ausschreibungen beteiligen. Die Begrenzung auf einen relativ niedrigen Ausbaupfad ist die Konsequenz daraus, dass diese Energieform die teuerste unter den Erneuerbaren ist. Allerdings dient sie dem System insgesamt, weil sie als einzige erneuerbare Energieform steuerbar und ergänzend zu Wind und Sonne einsetzbar ist.
Ausbau der Erneuerbaren dem Ausbau der Stromnetze anpassen
In Norddeutschland sind die meteorologischen Bedingungen für Windparks an Land besonders gut geeignet. So wird preisgünstiger Ökostrom produziert. Über die Strombörse wird dieser auch in den Süden der Bundesrepublik verkauft. Zusammen mit den Strommengen aus den Offshore-Windparks erzeugen die Anlagen insgesamt eine Strommenge, die von den derzeit vorhandenen Leitungen nicht abtransportiert werden kann. Es fehlen die Stromnetze, die den preisgünstigen Windstrom zu den Industriezentren in Süddeutschland transportieren. Das führt immer häufiger dazu, dass Netzbetreiber Windparks abregeln müssen. Für den Strom aus Anlagen der erneuerbaren Energien besteht zwar Einspeisevorrang, doch aus Gründen der Netzstabilität und aufgrund der Beschaffenheit von Kraftwerken muss anteilig auch Strom aus konventionellen Energieträgern im Norden ins Netz gespeist werden. Gleichzeitig muss Strom aus teuren fossilen Kraftwerken im Süden dazu gekauft werden, weil der Windstrom zwar verkauft wurde, aber nicht geliefert werden kann. Daraus entstehen so genannte Redispatch-Kosten, die mittlerweile bei 1 Milliarde Euro pro Jahr liegen.
Um dagegen zu steuern, soll mit dem EEG 2016 der Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Ausbau des Stromnetzes in Einklang gebracht werden. Deshalb soll der Ausbau von Windenergie an Land in den Netzengpassgebieten begrenzt werden. Hier sollen nur 58 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre hinzugebaut werden. Damit soll der Ausbau in Norddeutschland und Nord-Hessen gesichert, gleichzeitig aber ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Einspeisung und Netzkapazität vermieden werden. Diese Regelung wird alle zwei Jahre überprüft. Gleichzeitig soll mit dem Strommarktgesetz eine höhere Flexibilität der fossilen Kraftwerke angereizt werden.
Viele unterschiedliche Stromproduzenten tragen die Energiewende
Es wird auch mit dem EEG 2016 viele dezentrale Stromproduzenten geben. Kleinere Anlagen bis 750 KW werden grundsätzlich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für sie gelten die bisherigen Förderbedingungen. Zudem sollen bei den Ausschreibungen von Windparks an Land für Bürgerenergiegesellschaften erleichterte Bedingungen geben, damit sie faire Chancen haben. So sollen sie zur Teilnahme an Auktionierungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen müssen. Damit sparen sie hohe Vorlaufkosten für ihre Projekte ein. Dadurch soll bürgerschaftliches Engagement bei der Energiewende auch künftig unterstützt werden.
->Quelle: spdfraktion.de