Gemeinwohlperspektive
Die vier Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich darauf verständigt, ein unabhängiges Gremium einzusetzen, das die Suche nach einem atomaren Endlager kritisch konstruktiv begleitet. Dazu kann es Akteneinsicht nehmen, Empfehlungen aussprechen, wissenschaftliche Gutachten anfordern und Defizite klar benennen, wenn sie denn auftreten. Das bislang vorgesehene Begleitgremium wird jetzt bereits unmittelbar nach Abgabe des Kommissionsberichtes eingesetzt,“ um einen Fadenriss in der gesellschaftlichen Begleitung bei der ergebnisoffenen und wissenschaftsbasierten Standortsuche zu verhindern und den gesellschaftlichen Dialog nicht abreißen zu lassen“ (vgl. Drs.18/8914).
[note § 8 Standortauswahlgesetz (neu): „Nationales Begleitgremium
1) Es wird unmittelbar nach Abschluss der Arbeit der Kommission ein pluralistisch zusammengesetztes Nationales Begleitgremium zur gemeinwohlorientierten Begleitung eingesetzt. Die Mitglieder erhalten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und des Vorhabenträgers. Die Beratungsergebnisse werden veröffentlicht. Abweichende Voten sind bei der Veröffentlichung von Empfehlungen und Stellungnahmen zu dokumentieren.
(2) Zentrale Aufgaben des Nationalen Begleitgremiums sind die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere auch der Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung am Standortauswahlverfahren bis zur Standortentscheidung nach § 20. Von der Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums bis zur Evaluierung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 soll das Nationale Begleitgremium zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Aufgaben als Brücke zwischen der Arbeit der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe und beginnendem Standortauswahlverafhren fungieren.
(3) Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes oder einer Landesregierung angehören; sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung soll zweimal möglich sein. Das Nationale Begleitgremium soll von seiner Einsetzung bis nach der Evaluierung nach § 4 Absatz 4 Satz 2 aus neun Mitgliedern bestehen. Sechs Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein. Sie werden von Bundestag und Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt; daneben werden zwei Bürger oder Bürgerinnen und ein Vertreter oder eine Vertreterin der jungen Generation, die zuvor in einem dafür geeigneten Verfahren der Bürgerbeteiligung nominiert worden sind, von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ernannt Die erweiterte Besetzung des Gremiums nach der Evaluierung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 wird im evaluierten Standortauswahlgesetz festgelegt.
(4) Das Nationale Begleitgremium wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt. Diese wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingesetzt und untersteht fachlich dem Nationalen Begleitgremium. Das Nationale Begleitgremium gibt sich eine Geschäftsordnung; es kann sich wissenschaftlich durch dritte Personen unterstützen lassen.“]
Wichtiges Signal
Matthias Miersch, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sieht in dem Beschluss „ein wichtiges Signal“, vor allem, dass es „mit ausdrücklicher Unterstützung aller im Bundestag vertretenen Fraktionen“ geschah. Das unabhängiges Gremium soll laut Miersch „die Suche nach einem atomaren Endlager aus Gemeinwohlperspektive aktiv begleiten“.
Das nationale gesellschaftliche Begleitgremium sei bereits in der geltenden Fassung des Standortauswahlgesetzes vorgesehen und solle nach Evaluierung des Standortauswahlgesetzes und der sich anschließenden Novellierung des Gesetzes tätig werden und den Endlagersuchprozess kritisch-konstruktiv begleiten. Es gehe um die gesamtgesellschaftliche Perspektive. „Insoweit ist es wichtig, dieses Gremium jetzt auf den Weg zu bringen und nicht erst, wenn Bundestag und Bundesrat die Empfehlungen der Endlagerkommission ausgewertet haben. Ein Novum bietet die beschlossene Zusammensetzung: neben sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundesrat und Bundestag gewählt werden sollen, werden auch zwei sogenannte ´Zufallsbürger´ und ein Vertreter der Jugend das Gremium besetzen. Die Forderung nach einer teilweisen Besetzung mit Laien war eine der zentralen Botschaften aus der die Kommissionarbeit flankierenden Öffentlichkeitsbeteiligung.“
->Quellen: