Kraftstoffpreise und CO2-Effizienzklassen
Am 30.06.2016 wurden die neuen Angaben zu Kraftstoffpreisen und CO2-Effizienzklassen für neue Personenkraftwagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Angaben sind gemäß der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (Pkw- EnVKV) bei der Erstellung eines Labels zur Energieeffizienz neuer Personenkraftwagen zugrunde zu legen.
Das Pkw-Label informiert über die absoluten Verbrauchswerte eines Pkw auf Grundlage technisch definierter Testzyklen. Zudem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher über die CO2-Effizienzskala Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist. Das Label sieht eine Effizienzskala von „G“ (weniger effizient) bis „A+“ (sehr effizient) vor.
Die nun veröffentlichte Preisliste (PDF: 42 KB) umfasst die jährlichen Durchschnittspreise des Jahres 2015 für Kraftstoffe und andere Energieträger, soweit marktgängige Preise verfügbar sind. Der Übersicht zu den CO2-Effizienzklassen (PDF: 37 KB) kann man entnehmen, welchen Effizienzklassen die Neuzulassungen des letzten Kalenderjahres zuzuordnen waren.
[note Die Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV PDF: 92,2 KB), die am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 1756), informiert die Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Pkw-Label (PDF: 200 KB) über die CO2-Effizienz des Fahrzeugs. Zusätzlich zur Angabe der absoluten Verbrauchswerte gibt die farbige CO2-Effizienzskala Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist. Die Ermittlung der CO2-Effizienz erfolgt hierbei auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse. Die Effizienzskala reicht von ‚A+‘ (sehr effizient) bis ‚G‘ (weniger effizient). Das Pkw-Label sieht zudem Angaben zum Stromverbrauch vor, um so den aktuellen Entwicklungen im Bereich Elektromobilität Rechnung zu tragen. Darüber hinaus erhalten Kundinnen und Kunden auch Informationen zur Jahressteuer und zu den durchschnittlichen jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom), um auch diese langfristigen Betriebskosten in die Kaufentscheidung einbeziehen zu können. Die Berechnung der jährlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) erfolgt auf der Grundlage der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Bundesanzeiger jeweils aktuell veröffentlichten Kraftstoffpreisliste (PDF: 42 KB) (amtliche Fassung vom 30.06.2016). Diese Preisliste wird jährlich zum 30.6. eines Jahres im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die im Bundesanzeiger aktualisierten Preise sind für neue Personenkraftwagen, die nach dem 30. Juni eines Jahres ausgestellt oder zum Kauf oder Leasing angeboten werden, spätestens nach drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger anzuwenden. Weitere Vergleichsdaten über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch von Neuzulassungen finden sich zudem im jeweils aktuellen DAT-Leitfaden der Deutsche Automobil Treuhand GmbH.]
Weitergehende Informationen sowie eine Ausfüllhilfe zum Pkw-Label stellt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) unter pkw-label.de zur Verfügung. Diese Informationsplattform der dena wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
->Quellen: