Streit um EEG 2016

Regierung lehnt Bundesratswünsche ab

Die Bundesregierung hat die meisten Vorschläge der Bundesländer zur EEG-Novelle 2016 18/8832) abgelehnt. Der Bundesrat hatte in seiner als Unterrichtung (18/8972) vorliegenden Stellungnahme unter anderem Verbesserungen bei der Begriffsdefinition der „Bürger-Energiegesellschaft“ gefordert, um mehr Beteiligung von Bürgern an Projekten der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. So sollte die Beteiligung von Bürgern aus Nachbarlandkreisen an Bürger-Energieprojekten erleichtert werden. Auch Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft sollten sich besser daran beteiligen können. Änderungen wurden auch für „Mieterstrommodelle“ und bei der EEG-Umlage verlangt. Grundsätzlich forderten die Länder, die Zahl der Abregelungen von regenerativen Energieerzeugungsanlagen konsequent zu minimieren und den Netzausbau zu beschleunigen.

Zur Bürger-Energie heißt es in der Gegenäußerung der Regierung, die vorgeschlagene Erweiterung des Investorenkreises um „Bürger, die nicht mehr vor Ort sind“, werde abgelehnt. Außerdem will die Regierung die Beteiligungsgrenze für Gesellschafter (derzeit zehn Prozent) für Stadtwerke nicht auf 24,9 Prozent erhöhen. Kommunale Unternehmen erhielten dadurch eine „dominierende Stellung, die dem Charakter einer reinen Bürger-Energiegesellschaft widersprechen würde“. Auch Begünstigungen für Mieterstrommodelle werden abgelehnt: „Wenn Mieter für Photovoltaik-Strom, den sie vom Vermieter beziehen, nur noch 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen, steigt im Gegenzug die EEG-Umlage für alle anderen Stromverbraucher – insbesondere auch für alle Mieter, deren Vermieter ihnen diese Möglichkeit nicht bietet.“

Eine Erhöhung der Mengenbegrenzung für Neuanlagen wird ebenfalls abgelehnt. Zur Besonderen Ausgleichsregelung, die stromintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage begünstigt, kündigt die Regierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Änderung an. Bisher müssen bestimmte Unternehmen für die Begünstigung durch die Besondere Ausgleichsregelung eine Stromkostenintensität (Verhältnis der maßgebenden Stromkosten zum arithmetischen Mittel der Bruttowertschöpfung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren) von mindestens 17 Prozent erreichen. Die Länder hatten befürchtet, dass Unternehmen, die sich nahe an der Schwelle von 17 Prozent befinden, in ihren Anstrengungen für eine bessere Energieeffizienz nachlassen könnten, weil sie andernfalls eine höhere EEG-Umlage zu zahlen hätten. Die Regierung will für bestimmte Unternehmen, die eine Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent haben, eine EEG-Umlage von 20 Prozent vorsehen. (hib/HLE)

BEE: Stärkster Rückschlag für Energiewende seit Atomwiedereinstieg

„Die von der Bundesregierung geplante EEG-Reform ist ein Rückschlag für den dringend notwendigen Umstieg auf eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung. Sie verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Branche der Erneuerbaren Energien deutlich. So schädigt die geplante Einmaldegression viele Unternehmen der Windbranche und kippt den zugesicherten Vertrauens- und Investitionsschutz“, betonte BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk, der am 04.07.2016 als Sachverständiger im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie deutliche Nachbesserungen an der EEG-Novelle forderte.

„Niemand in der Welt versteht, warum die deutsche Bundesregierung genau jetzt, da Photovoltaik und Wind immer günstiger werden und Erneuerbare Energien weltweit boomen, das Ausbautempo im Heimatland der Energiewende abschwächen will. Die Politik sollte der Erneuerbaren-Branche keine Knüppel zwischen die Beine werfen, sondern sie weiter dabei bestärken, nachhaltige Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen und rasch auf eine klimafreundliche Energieversorgung umzusteigen. Wir dürfen jetzt nicht bei der Windenergie denselben Fehler wiederholen, den die damalige Bundesregierung seinerzeit bei der Fotovoltaik gemacht hat. Dort gingen durch falsche politische Rahmenbedingungen in kurzer Zeit 73.000 Arbeitsplätze verloren.“

Deckel

Nach den Plänen der Bundesregierung wird im neuen EEG der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf maximal 45 Prozent im Jahr 2025 und auf maximal 55 bis 2035 gedeckelt. Um die Klimaschutzziele von Paris zu erfüllen, wäre – nicht nur laut BEE ein deutlich schnellerer Ausbau nötig. Der Gesetzesentwurf enthält zusätzlich zum Gesamtausbaudeckel weitere vier Deckel für die Windkraft, drei für die Photovoltaik- und zwei für die Bioenergiewirtschaft.

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