Erstmals Verordnung für Klimawirkung von Wäldern und Böden (LULUCF)
Ein zweiter Legislativvorschlag der EU-Kommission bezieht sich auf Wälder und Böden. Erstmals soll auch deren Klimawirkung durch eine europäische Klimaverordnung geregelt werden (der sog. LULUCF-Sektor, für engl. „land-use, land-use change and forestry“). Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Klimaschutzwirkung verbessert wird, zum Beispiel durch Wälder, die [[CO2]] aufnehmen und binden. In begrenztem Umfang können Emissionsgutschriften aus diesem Sektor aber nach dem Vorschlag der Kommission auch genutzt werden, um die Klimaschutzziele in den anderen Sektoren zu erreichen.
Hendricks: „Es ist wichtig, dass wir auf dieser Basis zügig zu Beschlüssen kommen, die den Klimaschutz in der EU voranbringen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass wir Ausnahmeregelungen wie die Anrechnung von Wald-Gutschriften zurückhaltend handhaben.“ Der Legislativvorschlag der Kommission wird ab Herbst im EU-Ministerrat und im Europäischen Parlament verhandelt.
DUH: unzureichend für Klimaziele – Effort Sharing favorisiert Minimal-Ziele und -lösungen
Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte in einer Pressemitteilung vom 20.07.2016 die EU-Zielvorgaben als „unzureichend, um Klimaziele zu erreichen“. Denn die Potenziale zur Dekarbonisierung der Sektoren Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude würden zu wenig genutzt. Zudem unterliefen die EU-Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Paris-Beschlüsse.
Die EU stellt in diesem Jahr die wichtigsten Kerninstrumente für die Energiepolitik und den Klimaschutz bis zum Jahr 2030 vor. Zentral für den Klimaschutz auf der europäischen Ebene sind der Emissionshandel sowie die sogenannte „Effort Sharing Decision“ (Entscheidung zur Lastenverteilung). Das System des Emissionshandels deckt nur 40 Prozent der in der EU verursachten Treibhausgase ab. Die übrigen 60 Prozent werden über die Effort Sharing Decision reguliert und umfassen als Hauptemittenten die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den von der EU-Kommission vorgestellten Zielrahmen zum Effort Sharing. Der Vorschlag zur Lastenverteilung enthalte zahlreiche Schlupflöcher und stehe nicht im Einklang mit den Verpflichtungen von Paris. Das bereits 2014 festgelegte Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 reiche nicht aus für einen wirkungsvollen Beitrag zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze.
„Betrachtet man den Vorschlag zum Effort Sharing, wird abermals deutlich, dass sich die Kommission beim Klimaschutz mit einer Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners zufrieden gibt. Erneut wird eine Chance verspielt, dringend notwendige Impulse für eine Dekarbonisierung unserer Wirtschaft zu setzen. Ohne klare sektorale Minderungspfade kommen wir einer Umsetzung der Paris-Ziele keinen Schritt näher“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, den vorliegenden Entwurf.
Bereits 2014 haben sich die europäischen Mitgliedsstaaten auf ein Treibhausgas-Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030 geeinigt. Obwohl von Paris ein klares Signal hin zu einem höheren Ambitionsniveau ausgesendet worden sei, hätten die Mitgliedsstaaten eine Anhebung der Zielvorgaben in der Effort Sharing Decision verweigert. Dabei müssten alle Sektoren wirkungsvoll zum Klimaschutz beitragen. Hinzu komme, dass sich zahlreiche Flexibilitäten und Ausnahmeregelungen innerhalb des Instrumentes negativ auf die festgelegte Zielerreichung bis 2030 auswirkten. Besonders die Anrechnung von „Waldkrediten“ (Emissionssenken aus dem Landnutzungssektor) hätte fatale Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Instruments und würde die Umsetzung von lange überfälligen Minderungsmaßnahmen noch über Jahrzehnte hinauszögern.
Die Blockadehaltung einiger Mitgliedsstaaten verhindere die klimapolitische Wende in der Agrar-, Verkehrs- und Gebäudepolitik. „Die Kosten dieser Verweigerungspolitik werden am Ende die Menschen in Europa tragen müssen. Die Verhandlungen der kommenden Monate werden zeigen, ob sich die Europäische Union einer gesamtgesellschaftlichen Zukunftsvision oder den sektoralen Partikularinteressen einzelner Wirtschaftszweige verpflichtet fühlt“, so Müller-Kraenner.
Folgt: BUND: EU-Klimaziele unterlaufen Klimaschutzabkommen von Paris